Kinder auf dem Spielplatz balancieren ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

KB Planung, Kauf, Eigenbau, Aufstellung, Nutzung

Planung

Von der Idee, Außen- und Spielflächen kindgerecht und sicher zu gestalten, bis zur erfolgreichen Umsetzung der Idee sind viele einzelne Schritte umzusetzen. So sind u. a. Arbeitsgruppen zu bilden, Schülerinnen und Schüler in die Planungen einzubinden, Informationen zu beschaffen, Flächen zu planen, Genehmigungen einzuholen, Vorschriften und Gesetze zu beachten und geeignete Arbeitskräfte einzubinden.

Kinder klettert auf Kletterwand©Unfallkasse NRW

Ein Orientierungsrahmen zu einzelnen Planungsschritten ist in den Checklisten zum Projektverlauf und zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen aufgelistet.

Bei der Neu- oder Umgestaltung des Außengeländes sollte stets eine erfahrene Planerin oder ein erfahrener Planer einbezogen werden. Damit ist gewährleistet, dass ein Gesamtkonzept entwickelt wird, das den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und allen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen, die in Eigenarbeit erfolgen.

Eigenbau und Kauf

Eigenbau bietet die Möglichkeit einer optimalen individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten. Grundsätzlich sollte beim Bau von selbst konstruierten Kletter- und Spielelementen die kindgerechte Dimension (Spielwert) im Vordergrund stehen. Die allgemeinen sicherheitsrelevanten Anforderungen und die normativen Besonderheiten der europäischen Normen zu Seilgärten, künstlichen Kletteranlagen und Boulderwänden müssen grundsätzlich erfüllt werden.

Spielplatz mit Sicherungssystem©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Voraussetzung für Eigenbaumaßnahmen sind Fachwissen und handwerkliches Geschick. Empfehlenswert ist es, die Planung mit dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger abzustimmen.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler spielt eine wichtige Rolle. Eigenarbeit hilft nicht nur, Kosten zu sparen, sie ermöglicht Heranwachsenden auch, sich konkret in die Gestaltung ihres unmittelbaren Umfelds einzubringen. Über die Arbeit erleben sie Gemeinschaft positiv und gewinnen Erkenntnisse über die Bauweise. Die Beteiligung führt zur Identifikation mit dem Geschaffenen und kann Vandalismus vorbeugen.

Seilgärten und Kletteranlagen müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und der zugehörigen technischen Norm entsprechen. Beim Kauf von Geräten zum Klettern und Balancieren bescheinigt der Hersteller oder Verkäufer des Gerätes die Einhaltung der genannten Anforderungen.

Der Bau von stationären Seilgärten sollte von Fachfirmen durchgeführt werden. Bei Angebot und Auftrag sollten an den Erbauer folgende Anforderungen gestellt werden:

  • Vorlage einer statischen Berechnung, evtl. auch Überprüfung durch Belastungsversuche
  • Einholen einer Baugenehmigung, falls dies von der zuständigen Behörde gefordert wird
  • Vorlage aller notwendigen Gutachten (z. B. Boden- und Baumgutachten mit Eignungsnachweis der ausgewählten lebenden Bäume)
  • Keine Verwendung von Drahtseilen (Verletzungsgefahr, schlechte Erkennbarkeit)
  • Vorlage eines Betriebshandbuchs oder einer Betriebsanleitung
  • Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen bzw. Fachfirmen (mindestens einmal jährlich)
  • Bau und Bodengestaltung nach den jeweils gültigen Standards und Normen

In Schulen sind ausschließlich Geräte einzubauen, die diesen Anforderungen entsprechen.

Beim Bau von Boulderwänden geben die Checkliste zum Projektverlauf und die Aussagen zu den grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Boulderwänden eine gute Orientierung.


Aufstellung
Spielplatz Seilziehen©Unfallkasse NRW

Selbst gebaute und/oder gekaufte Seilgärten, Kletteranlagen und Boulderwände dürfen nur an geeigneten Standorten aufgestellt werden. Die Wahl des Standortes ist abhängig von der Art der Nutzung des Gerätes.

Eine Orientierung zum geeigneten Standort können folgende Aussagen geben:

  • Kletter- und Balanciergelegenheiten sollten auf Schulhöfen eher in ruhigen Bereichen aufgestellt werden, da für das Bewältigen dieser motorischen Aktivitäten ein hohes Maß an Konzentration erforderlich ist.
  • Die Aufstellung von Boulderwänden und Niedrigseilgärten sollte im Rahmen der Außenflächenplanung in einem durchdachten Konzept zur Nutzung der Schulflächen berücksichtigt sein.
  • Kletter- und Spielgelegenheiten sollten so aufgestellt und eingerichtet werden, dass sich Sicherheitsbereiche (notwendige Fallräume) nicht mit Laufflächen und stark frequentierten Verkehrsflächen überschneiden.
  • Die Sicherheitsbereiche müssen frei von Gegenständen oder anderen Spielgeräten sein. Fallräume zum Abspringen, aber auch bei Stürzen sind notwendig.

Geräte müssen stets so aufgestellt werden, dass die Standsicherheit und die konstruktive Festigkeit des Gerätes den Anforderungen genügen. Bewegliche Elemente sollten gegen Wegrollen, Verschieben oder Umstürzen gesichert sein.

In der Bedienungsanleitung und den Hinweisen zur Geräteaufstellung finden sich detaillierte Vorgaben, wie das Gerät aufzustellen ist und welche Anforderungen an den Fallschutz zu erfüllen sind.

Kinder balancieren©Unfallkasse NRW
Nutzung

Kletter- und Balanciergelegenheiten werden von Kindern und Jugendlichen in der Regel bestimmungsgemäß, aber auch oft nicht bestimmungsgemäß bespielt (z. B. Beklettern von Sicherungs- und Tragwerksystemen, Erhöhung der Nutzerzahl auf Niedrigseilgärten).

Zur Reduzierung von Unfällen darf vom Spielplatzgerät selbst keine Gefährdung ausgehen, deshalb müssen die Geräte den sicherheitstechnischen Standards entsprechen.

In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer an einem Spielgerät einzuschränken oder aber ein Nutzungsverbot auszusprechen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auf eine erhöhte Plattform wollen
  • Schülerinnen und Schüler Bewegungsräume anderer Schülerinnen und Schüler einschränken
  • die Aufmerksamkeit der Kinder und Jugendlichen durch zu viele Nutzerinnen und Nutzer in hohem Maße reduziert wird
  • Fallräume nicht mehr frei gehalten werden können

Werden Seilgartenelemente angeboten, so muss das Personal eine Einweisung in den sicheren Betrieb erhalten haben. Die Einweisung sollte durch den Erbauer erfolgen; die weitere Nutzung richtet sich nach diesen Vorgaben. Zu den Aufgaben des Personals gehören auch eine regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung (d. h. Prüfung auf äußerlich erkennbare Mängel und auf sichere Funktionsfähigkeit) und eine Dokumentation ihrer Ergebnisse (Protokoll, Gerätebuch o. Ä.).


Planung, Kauf, Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Schema©Unfallkasse NRW
Planung und Bau von künstlichen Kletterwänden

Wenn Schulen eine eigene Kletterwand bauen wollen, empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen mit aufeinander aufbauenden Planungs- und Ausführungsschritten.
Das nebenan abgebildete Schema stellt eine idealtypische Vorgehensweise dar, die auf die spezifische Situation der jeweiligen Schule, d.h. auf deren besonderen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen, zu übertragen ist.

Ergänzende Hinweise zum Planungsschema:

  • Ohne die Genehmigung des Schulträgers darf eine Kletterwand nicht gebaut werden. Deshalb ist es notwendig, den Träger frühzeitig, schon in der Planungsphase, zu beteiligen.
  • Um die Akzeptanz der Kletterwand zu fördern, sollten alle am Schulleben Beteiligten von Anfang an in das Vorhaben einbezogen werden.
  • Um planerische und bauliche Fehler zu vermeiden, sollten Fachfirmen den Wandbau übernehmen.
  • Damit ein sicherer Kletterbetrieb, speziell an Toprope-Wänden, gewährleistet werden kann, muss frühzeitig die notwendige Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals organisiert werden.