Laborgeräte wie Spannungsquellen ©Unfallkasse NRW

Im Unterrichts- und im Vorbereitungsraum dürfen nur Laborgeräte wie z. B. Spannungsquellen, Amperemeter, UV-Lampen verwendet werden, die im Fachhandel bezogen wurden. Hierdurch wird gewährleistet, dass sie für die vorgesehene Verwendung geeignet sind. Bei der Beschaffung ist auf entsprechende Prüfzeichen zu achten, wie z. B. CE-, GS- oder VDE-Zeichen.

Die Produktinformationen des Herstellers enthalten wesentliche Informationen zur sicheren Nutzung sowie zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Deshalb sind sie bei der zu erstellenden anwendungsbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Hierbei sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung auch Art, Umfang und Fristen der regelmäßigen Prüfungen zu ermitteln.

Bedienungsanleitungen von Geräten und Arbeitsmitteln sind so aufzubewahren, dass sie jederzeit zugänglich sind.

Quecksilberhaltige Geräte (Thermometer, Barometer, Manometer, Kontaktschalter etc.) dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht mehr verwendet werden. Auch Lehrkräfte dürfen keine quecksilberhaltigen Geräte mehr verwenden.

Für den Transport von Geräten sind geeignete Hilfsmittel zu verwenden, z. B. ein Transportwagen. Vor jeder Nutzung von Geräten hat eine Sichtprüfung (Kabel, Gehäuse und Stecker auf erkennbare Beschädigungen) durch die Lehrkraft zu erfolgen.