künstliche Beleuchtung Physikraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
künstliche Beleuchtung Physikraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Im Unterrichtsraum für Physik muss für eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung von mindestens 500 Lux gesorgt werden. Bei der Auswahl und Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass diese vorgegebene Nennbe­leuchtungs­stärke in Arbeitshöhe erreicht wird.

Bewährt haben sich auch dimmbare Beleuchtungsanlagen in Kombination mit einer Verdunklungsmöglichkeit, um für Versuchsdurchführungen angepasste Lichtszenarien zu ermöglichen.

Lichtschalter für die Raumbeleuchtung müssen leicht zugäng­lich und in der Nähe der Zu- und Ausgänge angebracht sein. Weitere Beleuchtungselemente können auch von zentraler Stelle geschaltet werden.

Die Beleuchtung ist einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen.

Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist darauf zu achten, dass keine Verfälschung der Farben auftritt, insbesondere der Sicherheitsfarben. Blendungen sind zu verhindern oder zumindest gering zu halten.

Weitere Informationen zur natürlichen und künstlichen Beleuchtung sind im Unterrichtsraum zu finden.