Ausschnitt eines Gefährdungsbeurteilung Kreis ©Unfallkasse NRW | DGUV

PH Gefahrstoffverzeichnis

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Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe geführt wird. Das Verzeichnis muss jederzeit eingesehen werden können und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes
  • Mengenbereich des Gefahrstoffes (Gebindegröße)
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können

Die Angaben können in Dateiform gespeichert werden. Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben und einmal jährlich zu überprüfen.

Die Gefahrstoffvorräte sind auf ordnungsgemäße Kennzeichnung und einwandfreien Zustand regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr zu überprüfen. Bei fehlender oder unzureichender Kennzeichnung sind die Behältnisse entsprechend nachzukennzeichnen. Nicht mehr identifizierbare oder entbehrliche Stoffe sind ordnungsgemäß und sachgerecht zu entsorgen.

Weitere Informationen zum Gefahrstoffverzeichnis finden sich im Bereich der Chemie.