Physikraum mit Schrank ©Unfallkasse NRW | DGUV
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In den Physikfachräumen sind unter anderem folgende Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen:

Regelhafte Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, der Lüftungs- und Gasversorgungsanlagen sowie der Sicherheitsschränke sind grundsätzlich vom Sachkostenträger zu veranlassen. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Die Vorgaben des Herstellers sind zu berücksichtigen. Hinweise auf Prüffristen befinden sich in der RISU-KMK. Empfehlenswert ist ein Prüfsiegel mit dem Datum der nächsten Prüfung auf dem geprüften Gerät.

Die Schulleitung ist über erfolgte Prüfungen und deren Ergebnisse zu informieren. Die Schulleitung muss involviert sein, wenn sich schulfremde Personen in den Fachräumen aufhalten. Eine Abstimmung ist notwendig, wenn Prüfungen oder Wartungen in den Ferien stattfinden sollen.

Unabhängig davon ist jede Lehrkraft verpflichtet, Arbeitsmittel vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel zu prüfen. Zudem sollten regelmäßige Funktionsprüfungen der  Fehlerstrom-Schutzschalter sowie Not-Aus-Taster in den Physikfachräumen von Lehrkräften durchgeführt werden.