Grafik mit Aufschrift RiSU konform ©Unfallkasse NRW | DGUV
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Der Schwerpunkt einer Unterweisung liegt auf der Vermittlung erforderlicher Regeln, Verhaltensweisen und der Entwicklung des gebotenen Verantwortungsbewusstseins. Die Unterweisung ist ein methodisches Mittel, um notwendige Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zur Erfüllung einer sicheren Arbeitsaufgabe zu erlangen. In den Naturwissenschaften hat sie aufgrund des Gefährdungspotenzials einen besonderen Stellenwert.

Lehrkräfte

Die Unterweisung der Lehrkräfte muss mindestens jährlich durchgeführt werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Sinnvoll ist hier die Durchführung einer jährlichen Fachkonferenz, in der u. a. die sicherheitstechnisch relevanten Themen mit Fach- und Sammlungsleitung besprochen werden können.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler sind Informationen und Kenntnisse zum sicheren Verhalten im Physikraum zu vermitteln. Dies gilt sowohl für die Nutzung der Einrichtung als auch für den Umgang mit den bei physikalischen Experimenten genutzten Geräten.

Schülerinnen und Schüler sind von der zuständigen Lehrkraft halbjährlich auf Grundlage der Fachraumordnung, die auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt und aktuell gehalten wird, zu unterweisen. Dies erfolgt am besten jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres und zusätzlich vor der Benutzung eines Geräts. Die Unterweisung ist zu dokumentieren, z. B. im Klassenbuch oder Kursheft.

Wichtig ist, dass die Unterwiesenen den Inhalt verstehen können. Zudem hat sich die unterweisende Person zu vergewissern, dass die von ihr vermittelten Inhalte von den Schülerinnen und Schülern verstanden wurden. Die Übersetzung in andere Sprachen oder das Arbeiten mit Bildern können hierbei hilfreich sein.

Darüber hinaus müssen die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern vor jeder Versuchsdurchführung gezielte Anweisungen (Betriebsanweisungen) zu den eingesetzten Geräten, Gefahrstoffen und der sicheren Versuchsdurchführung geben. Diese Betriebsanweisungen können in Form von Versuchs- oder Betriebsanleitungen vermittelt werden.

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen Physikräume nicht ohne Aufsicht der Fachlehrerin oder des Fachlehrers betreten. Sie dürfen sich grundsätzlich nicht allein darin aufhalten.
  • Lehrerinnen und Lehrer dürfen während des Unterrichts den Fachraum grundsätzlich nicht verlassen. Muss eine Lehrkraft aus zwingenden Gründen dennoch kurzzeitig den Raum verlassen, sind die zur Unfallverhütung erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
  • Mäntel, Jacken und Taschen sollten möglichst außerhalb der Fachräume aufbewahrt werden. Sie sollten keinesfalls auf Arbeitstischen, Stühle und in Verkehrswegen abgelegt werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind zu informieren über:
    • Lage und Bedienung der elektrischen Not-Aus-Schalter und des zentralen Gas-Haupthahnes
    • Erste-Hilfe-Material und Meldeeinrichtungen
    • Vorhandene Löscheinrichtungen (Feuerlöscher, Löschsand)
    • Fluchtwege bzw. einen bestehenden Rettungsplan
  • Schülerinnen und Schüler dürfen ohne besonderen Auftrag durch Lehrkräfte keine Geräte, Maschinen oder Chemikalien verwenden. 
Weitere Beschäftigte/Fremdfirmen

Beschäftigte, wie Hausmeisterin oder Hausmeister und Reinigungskräfte, die Zugang zu den Fachräumen haben, müssen entsprechend den vorhandenen Gefährdungen unterwiesen werden. Dies betrifft ebenfalls Beschäftigte von Fremdfirmen. Wegen des erhöhten Gefährdungspotenzials sollten schulfremde Personen die Fachräume nur in Begleitung einer eingewiesenen Person betreten dürfen. Eine gesonderte Unterweisung wird notwendig, wenn sich aus der Tätigkeit der Fremdfirma zusätzliche Gefährdungen ergeben können.