Zwei Schüler mit Laborgerät ©Unfallkasse NRW | DGUV

PH Praktisches Arbeiten

Zum praktischen Arbeiten im Physikunterricht gehört unter anderem das Experimentieren in Kleingruppen. Hier sind insbesondere folgende organisatorische Maßnahmen und Vorgaben zu beachten:

  • Erstellen bzw. Heranziehen einer Gefährdungsbeurteilung für Versuche
  • Planvolle Vorgehensweise mit Beachtung der Sicherheitsbestimmungen
  • Sorgfältige, genaue und verantwortungsvolle Umsetzung der Versuchsvorschriften
  • Sachgerechter Umgang mit Geräten, Apparaturen und radioaktiven Präparaten
  • Sauberkeit und Ordnung vor, während und nach dem Experimentieren

Unter den folgenden Kapiteln sind sowohl für Lehrkräfte als auch für Schülerinnen und Schüler verbindliche Vorgaben und Anweisungen zum praktischen Arbeiten beschrieben: