Eine Kernaufgabe der gesetzlichen Schülerunfallversicherung ist es, die Sicherheit und Gesundheit im Bildungssystem zu verbessern und Schulunfälle und schulbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, dies gilt insbesondere für die Pausenhoffläche. Ein gutes Instrument der Präventionsarbeit ist die Veröffentlichung geeigneter Informationen. Hierdurch erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulträger wesentliche Informationen zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit. Detaillierte Informationen, Quellen und Medien finden sich beim jeweiligen Thema:
Medien
- Branche Schule, DGUV Regel 102-601
- Grundsätze der Prävention, DGUV Vorschrift 1
- Schulen, DGUV Vorschrift 81
- Sportstätten und Sportgeräte – Hinweise zur Sicherheit und Prüfung, DGUV Information 202-044
- Erste Hilfe in Schulen, DGUV Information 202-059
- Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, DIN 18040-1
Landesspezifische Quellen
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Sportstätten – Hallenausstattung mit Geräten für den Unterricht