Wenn Kinder und Jugendliche sich ausgelassen im Wasser bewegen und lautstark miteinander kommunizieren kann es in Schwimmhallen unangenehm laut werden.
Im Schwimmunterricht lassen sich bei Lärmpegelmessungen oftmals Mittelungspegel von 80 dB(A) und höhere Werte ermitteln. Hierunter leiden nicht nur Unterrichtsqualität und Sprachverständlichkeit, sondern auch die Sicherheit und Gesundheit aller Anwesenden. So reichen die mit Lärm einhergehenden Beeinträchtigungen von Konzentrationsstörungen über Auswirkungen auf das vegetative Nervensystem bis hin zum Nachlassen des Hörvermögens. Auch das Unfallrisiko kann steigen, wenn beispielsweise Anweisungen oder Warnungen nicht mehr klar und deutlich wahrgenommen werden können.
Moderne Schwimmhallen sind mit einer geeigneten Raumakustik mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen auszustatten. Ziel ist es, den Lärm zu mindern und die Nachhallzeiten möglichst gering zu halten, um eine gute Sprachverständlichkeit zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk kommt dabei dem Einsatz schallabsorbierender Materialien zu, die direkten Einfluss auf den Lärmpegel haben. So sind z. B. die Oberflächen von Wänden und Wandbekleidungen entsprechend den akustischen Anforderungen in Schwimmhallen und ihren unterschiedlichen Raumfunktionen auszuwählen.
Die wichtigste Größe für die Bewertung der Raumakustik in Räumen ist die Nachhallzeit. Hierunter wird die Zeitspanne verstanden, in der der Schalldruckpegel eines Lärmereignisses in einem Raum um 60 dB abfällt. Sie hängt sowohl vom Raumvolumen als auch von der Anzahl und den Eigenschaften der schallabsorbierenden Flächen im Raum ab. Hierunter werden z. B. Raumbegrenzungsflächen und Einrichtungsgegenstände einschließlich der anwesenden Personen verstanden.
Die Nachhallzeit hat eine direkte Auswirkung auf die Lärmminderung und Sprachverständlichkeit und somit auch auf die Nutzbarkeit einer Schwimmhalle. Die Raumdimensionierung und die Auslegung der raumbegrenzenden Oberflächen sollten daher so gewählt werden, dass die sich einstellenden Nachhallzeiten zu den gewünschten Nutzungen passen. Daher sind die vom jeweiligen Raumvolumen der Schwimmhalle abhängigen, anerkannten Sollwerte für die Nachhallzeit zu beachten.
Die Nachhallzeit kann anhand international genormter Messverfahren ermittelt werden. Im Frequenzbereich f ≥ 500 Hz soll die Nachhallzeit einen Wert von T = 1,7 s nicht überschreiten. Zu tieferen Frequenzen hin ist ein Anstieg auf das 1,3-Fache zulässig. Diese Werte können nur erreicht werden, wenn je 100 m3 Raumvolumen eine äquivalente Schallabsorptionsfläche von AS = 10 m2 eingebaut wird.
Um die angestrebte Nachhallzeit zu erreichen, werden schallabsorbierende Maßnahmen vorzugsweise in Form einer Akustikdecke eingebaut. Hier werden poröse Absorptionsmaterialien wie z. B. Holzspanakustikplatten oder akustisch wirksame Schäume eingesetzt.
In der Regel stehen nur kleine Wandflächen zur Verfügung, die sich schallabsorbierend verkleiden lassen. Vorteilhaft ist es, wenn eine Giebelseite entsprechend behandelt wird, um Echos zu vermeiden. Als Materialien werden hierbei vor allem gelochte keramische Platten mit einer Hinterlegung oder Einlage aus schallabsorbierenden Materialien verwendet.