Beim Schulschwimmen rutschen Schülerinnen und Schüler oftmals aus. Optimal gestaltete Fußböden und organisatorische Maßnahmen der Lehrkraft, wie beispielsweise das Gebot, in nass belasteten Barfußbereichen nicht zu laufen, reduzieren die Unfallwahrscheinlichkeit.
Fußböden müssen tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. Sie dürfen keine Unebenheiten, Löcher, gefährliche Schrägen oder Stolperstellen aufweisen. Als Stolperstelle werden Unebenheiten ab 4 mm betrachtet.
Bei der Auswahl der Bodenbeläge muss beachtet werden, dass diese mit Schuhen wie auch barfuß begangen werden. Daher müssen die Bodenbeläge den Anforderungen an nass belastete Barfußbereiche sowie an Fußböden mit Rutschgefahr entsprechen. Die Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen können der Schrift "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" entnommen werden. Fußböden, die zugleich mit Schuhen begangen werden, müssen der Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" entsprechen sowie die Anforderungen der Technischen Regel "Fußböden" erfüllen. Die erforderlichen Bodengefälle zur Entwässerung, z. B. bei Beckenumgängen mindestens 2%, sind bei den Badbereichen mit Wasseranfall zu berücksichtigen.
Beim Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln dürfen die rutschhemmenden Eigenschaften der Böden nicht beeinträchtigt werden.
Für Fußböden im Barfußbereich wird eine Oberflächentemperatur von 20 bis 30 °C empfohlen. Kann hier die Fußbodentemperatur von mindestens 20 °C nicht erreicht werden, so sollte eine Fußbodenheizung vorgesehen werden.
Fußböden und Wärmebänke sollten getrennte Regelkreise erhalten. Eine Maximalbegrenzung der jeweiligen Vorlauftemperaturen ist vorzusehen.