Der Umkleidebereich sollte eingeschossig auf der Ebene des Beckenumganges liegen. Vorteile hierfür sind:
- Gute Aufsichtsmöglichkeit
- Sichere Verkehrsführung
- Barrierefreiheit
- Wirtschaftliche Reinigung
Die Größe des Umkleidebereiches ist nach den Quadratmetern der Wasserfläche zu bestimmen.
Die lichte Raumhöhe sollte mindestens 2,50 m, besser 2,75 m betragen. Die Decke sollte wartungsfrei, formbeständig und feuchtigkeitsresistent sein sowie schallschluckende Eigenschaften aufweisen.
Die Wände sind bis zu einer Höhe von 2,00 m aus feuchtigkeitsbeständigem und leicht zu reinigendem Material auszuführen.
Die Fußböden müssen einen rutschhemmenden Belag mit der Bewertungsgruppe A aufweisen. Ausreichende Bodenabläufe zur leichten Reinigung sind vorzusehen.
Türen sind schwellenlos mit einer freien Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m vorzusehen, wobei die Türen der Umkleidekabinen nicht nach innen aufschlagen sollten.
An den Zugängen zu den Umkleideräumen ist ein Sichtschutz vorzusehen.
Ein ausreichend großer Reinigungs-/Putzmittelraum ist einzuplanen.
Erforderliche Einrichtungsgegenstände eines Umkleideraumes sind:
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Einrichtungen müssen erfüllt sein.
Schulschwimmbäder sollten mindestens zwei Sammelumkleiden mit Lehrerkabine haben. Je Sammelumkleide sind mindestens 30 Garderobenschränke bereitzustellen.
Für den Garderobenschrank gelten folgende Abmessungen:
- 0,30 m bis 0,33 m breit
- 0,50 m tief
- 1,80 m hoch bei Einzelschränken
- 0,90 m hoch bei Doppelschränken
In Sammelumkleiden mit vorgelagerter Bank sind auch Schrankhöhen von 1,40 m möglich. Übereinandergelagerte Schränke sind somit nicht möglich.
Für Menschen mit Behinderungen sind die Garderobenschränke 0,50 m breit, ca. 1,30 m hoch und mit dem Rollstuhl unterfahrbar auszustatten. Zur Unterbringung von Prothesen oder Gehhilfen sollen sie nur als Einzelschränke ausgebildet sein. Die Schlosshöhe von Garderobenschränken sollte idealerweise 0,85 m betragen, jedoch nicht höher als 1,05 m liegen.
Für den Schulbetrieb ist eine Banklänge von mindestens 10 m erforderlich. Der Abstand zwischen der Hinterkante der Bank und der Wand oder dem Schrank soll etwa 5 cm betragen.
Die Umkleidebank sollte eine Sitztiefe von mindestens 0,25 m, für Menschen mit Behinderungen 0,40 m aufweisen und eine Sitzhöhe von 0,45 m haben.
Garderobenhaken sind gerundet auszuführen oder abzuschirmen.