Netze hängen in dem Umkleideraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Flur mit roten Türen, Eingang Familienumkleide©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Der Umkleidebereich sollte eingeschossig auf der Ebene des Beckenumganges liegen. Vorteile hierfür sind:

  • Gute Aufsichtsmöglichkeit
  • Sichere Verkehrsführung
  • Barrierefreiheit
  • Wirtschaftliche Reinigung

Die Größe des Umkleidebereiches ist nach den Quadratmetern der Wasserfläche zu bestimmen.

Die lichte Raumhöhe sollte mindestens 2,50 m, besser 2,75 m betragen. Die Decke sollte wartungsfrei, formbeständig und feuchtigkeitsresistent sein sowie schallschluckende Eigenschaften aufweisen.

Die Wände sind bis zu einer Höhe von 2,00 m aus feuchtigkeitsbeständigem und leicht zu reinigendem Material auszuführen.

Die Fußböden müssen einen rutschhemmenden Belag mit der Bewertungsgruppe A aufweisen. Ausreichende Bo­den­ab­läu­fe zur leichten Reinigung sind vorzusehen.

Türen sind schwellenlos mit einer freien Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m vorzusehen, wobei die Türen der Umkleidekabinen nicht nach innen aufschlagen sollten.

An den Zugängen zu den Umkleideräumen ist ein Sichtschutz vorzusehen. 

Ein ausreichend großer Reinigungs-/Putzmittelraum ist einzuplanen.

Sichtschutz an Umkleideeingang angebracht©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Erforderliche Einrichtungsgegenstände eines Umkleideraumes sind:

  • Umkleidebänke
  • Garderobenschränke
  • Auswringbecken für die Badebekleidung
  • Frisierplätze mit Haartrocknern im Bereich der Abgangsgarderobe
  • Lagermöglichkeiten für behindertengerechte Geräte

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Einrichtungen müssen erfüllt sein.

Schulschwimmbäder sollten mindestens zwei Sammelumkleiden mit Lehrerkabine haben. Je Sammelumkleide sind mindestens 30 Garderobenschränke bereitzustellen.

Für den Garderobenschrank gelten folgende Abmessungen:

  • 0,30 m bis 0,33 m breit
  • 0,50 m tief
  • 1,80 m hoch bei Einzelschränken
  • 0,90 m hoch bei Doppelschränken

Reihe von nummerierten Umkleidekabinen©Unfallkasse NRW

In Sammelumkleiden mit vorgelagerter Bank sind auch Schrankhöhen von 1,40 m möglich. Übereinandergelagerte Schränke sind somit nicht möglich.

Für Menschen mit Behinderungen sind die Garderobenschränke 0,50 m breit, ca. 1,30 m hoch und mit dem Rollstuhl unterfahrbar auszustatten. Zur Unterbringung von Prothesen oder Gehhilfen sollen sie nur als Einzelschränke ausgebildet sein. Die Schlosshöhe von Garderobenschränken sollte idealerweise 0,85 m betragen, jedoch nicht höher als 1,05 m liegen.

Für den Schulbetrieb ist eine Banklänge von mindestens 10 m erforderlich. Der Abstand zwischen der Hinterkante der Bank und der Wand oder dem Schrank soll etwa 5 cm betragen.

Die Umkleidebank sollte eine Sitztiefe von mindestens 0,25 m, für Menschen mit Behinderungen 0,40 m aufweisen und eine Sitzhöhe von 0,45 m haben. 

Garderobenhaken sind gerundet auszuführen oder abzuschirmen.