Gang mit roten Türen und Toilettentür ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Kinder spielen am Schwimmbadrand um eine Absprungsanlage©Unfallkasse NRW

Verkehrswege sind die Wege, die Badbenutzer und Beschäftigte nutzen müssen, um zu den Wasserflächen, Badattraktionen oder zu den erforderlichen Arbeitsbereichen zu gelangen. Besondere Anforderungen gelten für:

Damit Verkehrswege sicher benutzt werden können, sind folgende Bedingungen einzuhalten:

  • Sie müssen ständig freigehalten werden.
  • Die lichte Mindesthöhe von Verkehrswegen muss 2,10 m betragen.
  • Die Bodenbeläge müssen entsprechend ihrer Nutzung die erforderliche Rutschhemmung aufweisen.
  • In Verkehrsbereichen sind Wasseransammlungen zu vermeiden. Dies wird durch ausreichendes Bodengefälle und geeignete Bodenabläufe erreicht.
  • Wärmebänke, Wasserzapfstellen und sonstige Installationen dürfen einen freien Durchgang nicht behindern.
  • Wände, Stützen und sonstige Einrichtungen dürfen bis zu einer Höhe von 2 m keine scharfen Kanten und Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen führen können. Dies wird z. B. erfüllt, wenn Fliesenwände vollverfugt sind oder Fliesen mit um die Fliesenkanten gezogener Glasur verbaut sind.
Frau steht neben Behälter mit Bällen am Schwimmbeckenrand©Unfallkasse NRW

Für Material- und Gerätetransporte müssen geeignete Zugänge und Verkehrswege vorhanden sein. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Transportmittel müssen ohne bauliche Hindernisse, wie z. B. Treppen, benutzt werden können
  • Von außen müssen direkte Zugänge vorhanden sein
  • Bei nicht vermeidbaren Treppen müssen Montageschächte mit Hebezeugen vorhanden sein

Höhendifferenzen in Verkehrswegen sind zu vermeiden. Sollte dies baulich nicht möglich sein, wie z. B. bei Duschmulden und Durchschreitebecken, so müssen diese deutlich hervorgehoben werden.