Abdeckung um Schwimmbecken von oben ©Unfallkasse NRW

SH Abdeckungen und Roste

Rinnen, Schächte und Öffnungen müssen abgedeckt sein, z. B. durch Rippenroste oder Abdeckplatten. Diese sind sach- und funktionsgerecht einzubauen, regelmäßig zu reinigen und auf Verschleiß zu prüfen. Verbogene oder verschlissene Teile sind unverzüglich auszuwechseln.

Die Abdeckungen sind gegen unbefugtes Entfernen zu sichern, z. B. Verschrauben. Fehlende Abdeckungen sind sofort zu ersetzen oder der Bereich ist vorübergehend abzusperren.

Die Oberflächen sind rutschsicher zu gestalten.

Rippenroste

  • Die Kunstoffstäbe sollen senkrecht oder parallel zum Beckenrand verlaufen.
  • Die Größe des Abstandes der Stäbe untereinander darf aus Sicherheitsgründen 8 mm nicht überschreiten.
  • Die Teilstücke von Gittern für Überlaufrinnen müssen im Betrieb miteinander verbunden sein.
  • Sie sollten in Teilstücken ab 0,5 m herausnehmbar sein, dies erleichtert die Reinigung der Rinnen.
  • Die Roste müssen an der Trittoberfläche rutschhemmend sein (Bewertungsgruppe B).
  • Das Material der Abdeckungen und Roste sowie deren Unterbau muss den Belastungen der Nutzung und ggf. der UV-Strahlung standhalten. Außerdem muss es gegenüber Chemikalien für Wasseraufbereitung und -reinigung beständig sein.