Gitterboden um ein Schwimmbecken herum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SH Hubboden

Höhenverstellbare Zwischenböden, sogenannte Hubböden, dienen dazu, Bereiche des Beckens variabel zu nutzen. Hierdurch kann die Wassertiefe den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden. Die aktuelle Wassertiefe muss immer deutlich erkennbar gekennzeichnet sein.

Folgende Wassertiefen sind üblich:
0,30 mWassergewöhnung
0,60/0,90/1,35 mSchwimmerlernung und Nichtschwimmer
bei 1,80 mSchwimmen und Wasserball
mindestens 1,80 mim hubbodenlosen Teil
3,40 m und mehrim Sprunganlagenteil
(Hubböden nicht für Sprungbecken empfohlen)

Hubböden müssen u. a. folgende Anforderungen erfüllen:

Schild welches Wassertiefe als 30 cm anzeigt©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • Sie müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein.
  • Ein Unterschwimmen muss ausgeschlossen sein, z. B. durch eine geneigte Schleppschürze (maximal 45 Grad).
  • Die Oberfläche von Hubböden darf keine Fangstellen für Finger oder Zehen aufweisen. Dies wird erreicht, wenn die Öffnungen in einer Richtung < 8 mm sind.
  • Die Öffnung zwischen starrem Bodenteil des Hubbodens und Beckenwand darf höchstens < 50 mm in einer Richtung betragen. Ist die Öffnung > 8 mm, muss diese z. B. durch eine Dichtungslippe gesichert sein.
  • Die Fahrgeschwindigkeit darf 500 mm/min nicht überschreiten.
  • Die aktuelle Wassertiefe höhenverstellbarer Zwischenböden muss gut sichtbar angezeigt werden.
  • Die Neigung des Hubbodens muss in einer Wassertiefe von < 1,35 m überall < 10 % sein.
  • Der Bodenbelag des Hubbodens muss unabhängig von der eingestellten Wassertiefe rutschhemmend sein und der Bewertungsgruppe B entsprechen.
  • Die Konstruktion muss korrosionsbeständig sein.
Schalter, mit dem man die Hubböden kontrolliert©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Es gelten folgende Anforderungen für den Betrieb von Hubböden:

  • Hubböden dürfen nur durch unterwiesene Personen bedient werden.
  • Die Bedienerin oder der Bediener muss freie Sicht auf den ganzen Beckenbereich haben.
  • Die Freigabe des Beckens hat erst in gesicherter Ruhestellung zu erfolgen.
  • Hubböden dienen nicht dem Transport von Menschen oder Material.
  • Vor dem Verfahren des Hubbodens müssen alle Personen das Becken verlassen haben.
  • Der Bedienungsschalter ist vor Unbefugten zu sichern.
  • Die in gesicherter Ruhestellung nutzbare Wassertiefe im Bereich des Hubbodens muss für die Badegäste jederzeit deutlich erkennbar sein und selbsttätig angezeigt werden.
  • Bei Wassertiefen unter 1,80 m sind die Startsockel zu sperren.
  • In regelmäßigen Abständen sind Hubböden auf Funktion und Standsicherheit zu überprüfen.
  • Wartungsarbeiten sind nur bei leeren Becken durchzuführen.