Lehrschwimmbecken werden oft im Schulsport genutzt. Sie sind für den Unterricht mit Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sicherer als Nichtschwimmerbecken, die einen Übergang zum Schwimmerbecken aufweisen. Die Wassertiefe im Lehr- bzw. Nichtschwimmerbecken darf höchstens 1,35 m betragen.
Becken für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer sind gekennzeichnet durch:
Beckenart | Größe in m Länge x Breite | Wassertiefe in m | Wassertemperatur in Grad Celsius |
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Lehrschwimmer | 12,50 x 8,00 16,66 x 10,00 | 0,60–1,35 zu empfehlen: 0,80–1,20 | 24-28 |
Nichtschwimmer | 12,50 x 8,00 16,66 x 10,00 oder Form beliebig | 0,60-1,35 max. Bodengefälle 10 % | 24-28 |
Die Beckenseiten an Nichtschwimmerteilen sollten abgesichert sein, da die Wassertiefe für einen Sprung ins Wasser nicht ausreichend tief ist. Die Absicherung kann z. B. durch Seilabsperrungen vorgenommen werden. An Lehr- und Nichtschwimmerbecken ist die Kennzeichnung der Wassertiefe erforderlich.
Nichtschwimmerbecken sollten sowohl mit Beckentreppen als auch mit Beckenleitern ausgestattet sein. Eine Beckentreppe hat den Vorteil, dass Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer behutsam ins Wasser gelangen können. Sie bietet somit eine Hilfe zur Wassergewöhnung und Wasserbewältigung.
Wenn Nichtschwimmerbecken für den Schul- und Übungsbetrieb vorgesehen werden, sind sie als Lehrschwimmbecken zu gestalten. In Lehrschwimmbecken sollen Beckentreppen mit Handläufen durchgehend an der Beckenlängsseite vorhanden sein. Sie sollten in etwa ein Steigungsverhältnis von 16/30 aufweisen. Die Podeste und Trittstufen von Beckentreppen müssen rutschhemmend ausgeführt sein. Ihre Stufenkanten sind farblich hervorzuheben. An beiden Seiten sind Handläufe ohne hervorstehende Enden anzubringen.
Im Nichtschwimmerteil sind zwei Leitern in Nischen an der gegenüberliegenden Seite zur Beckentreppe anzuordnen. Weitere Anforderungen finden sich unter Beckenleitern & -treppen.
Bereiche für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer, die an ein Schwimmerbecken angrenzen bzw. in ein Schwimmerbecken übergehen, können besondere Gefährdungen beinhalten. Um zu verhindern, dass Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer vom Nichtschwimmer- in den Schwimmerteil gelangen und infolgedessen ertrinken können, sind für Übergänge und Gefälle folgende Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen:
- In Mehrzweckbecken soll der Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil durch ein Trennseil deutlich gemacht werden können. Ob ein Trennseil angebracht werden muss, ist abhängig von der Nutzung des Beckens und der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
- Ändert sich das Gefälle des Beckenbodens am Übergang, soll das Trennseil im Nichtschwimmerbereich 1 m vor dem durch die Änderung entstehenden Gefälle angebracht werden können.
- Das Trennseil soll auf oder über der Wasserfläche deutlich sichtbar sein und im Wasser nicht durchhängen.
- Halterungen für die Befestigung des Trennseils in der Beckenwand sind versenkt anzubringen. Sie sollen keine Fang- oder Stolperstellen bilden.
- Der Übergang von einem Nichtschwimmerbecken in ein Schwimmerbecken über einen Schwimmkanal soll 1 m vor dem Schwimmerbecken leicht erkennbar gekennzeichnet sein.
- Bei gleichmäßigem Gefälle vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich – üblicherweise im Wellenbecken bei Wellenbetrieb – ist ein Begrenzungsseil in der Regel nicht erforderlich.