Unterwasserscheinwerfer dienen der Lichtgestaltung und können zur Unterstützung der Wasseraufsicht genutzt werden. Eine Unterwasserbeleuchtung, z. B. mit LED-Leuchten, wird dennoch nicht zwingend gefordert.
Soll die Unterwasserbeleuchtung ohne die Allgemeinbeleuchtung der Schwimmhalle zum Einsatz kommen, muss sie so ausgelegt sein, dass die Sicht auf den Beckenboden gegeben und somit die Möglichkeit der Wasseraufsicht gewährleistet ist. Eine in der Mitte des jeweiligen Beckens am Beckenboden liegende Person muss deutlich erkennbar sein. Ausschlaggebend sind hierfür u. a. Beleuchtungsstärke und Lichtfarbe. Unterwasserscheinwerfer müssen den Anforderungen an die Betriebssicherheit genügen und z. B. in wasserdichten, korrosionsbeständigen Gehäusen eingebaut werden.
Die Einbautiefe der Scheinwerfer soll bei kleinen Schwimmerbecken ca. 0,6 m, bei Sportbecken ca. 1 m unter Normalwasserspiegel liegen. Die Abstände zwischen den Scheinwerfern sollten zwischen 2 m und 3 m betragen.
Die Verwendung von Unterwasserfenstern ermöglicht insbesondere für den Wettkampfsport differenzierte Analysen von Schwimm- und Sprungtechniken. Dies kann beispielsweise für Schulen, die auch Leistungsschulen des Sportes sind, interessant sein.
In Becken mit Hubböden wäre der Einbau von Sichtfenstern dagegen sehr sinnvoll, um den Bereich unter dem hochgefahrenen Hubboden von außen kontrollieren zu können.