Blaue Karte der deutschen Bundesländer ©Unfallkasse NRW | DGUV

SH Landesspezifische Vorgaben

Die schulrechtlichen Vorgaben zum Schulschwimmen werden für jedes Bundesland durch den Schulhoheitsträger definiert. Dies erfolgt z. B. in Form von Schulgesetzen, Lehrplänen, Richtlinien, Erlassen, Verordnungen und Dienstanweisungen. Zusätzlich regeln die zuständigen Ministerien in den Bundesländern die Inhalte und den Umfang der Qualifizierung der im Schwimmunterricht eingesetzten Lehrkräfte und sie legen die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit beim Schulschwimmen und bei außer­unter­richt­lichem Sport fest.

Die Kultusministerkonferenz hat Empfehlungen zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule formuliert.

Die landesspezifischen Vorgaben für Ihr Bundesland finden Sie rechts unter Ihrem Landes­wappen.