Ein Durchgang aus Pflanzen ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SG Pflanzen und Giftpflanzen

Bäume, Sträucher, Hecken, aber auch Beete strukturieren das Außengelände und dienen auch der Abgrenzung von Flächen mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Nutzung. So können Hecken, Sträucher sowie Beeteinfassungen Spiel- und Aufenthaltsflächen von bewegungsintensiven Flächen abschirmen, aber auch neue Spielmöglichkeiten, wie beispielsweise Verstecken ermöglichen

Ein Ranunkelstrauch von Nahem©DGUV

Werden auf Spielplätzen, die sich auf Schulhöfen befinden, die Bepflanzungen und Sträucher im Spiel der Kinder und Jugendlichen mit einbezogen, ist darauf zu achten, dass Triebenden von Sträuchern nicht spitz in Verkehrsflächen hineinragen. Hier ist eine regelmäßige Sichtprüfung und gegebenenfalls eine Wartung mit fachgerechtem Rückschnitt der Triebenden oder abgebrochenen Teile erforderlich.

Bei der Auswahl von Pflanzen auf Schulhofflächen können durchaus auch Brombeeren, Rosen oder Brennnesseln angepflanzt werden. Diese sollten jedoch nicht an intensiv genutzten Bewegungs- und ggfs. auch Aufenthaltsbereichen gepflanzt werden. Bei der ausgewiesenen Nutzung der Spielflächen einer Schule als öffetntlicher Spielplatz empfiehlt sich keine Bepflanzung mit den genannten Pflanzen.

Im Außengelände einer Schule sollten folgende Pflanzen grundsätzlich nicht eingesetzt werden:

Verschiedene Pflanzen und Sträucher©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  1. Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
  2. Seidelbast (Daphne mezereum)
  3. Stechpalme (Ilex aquifolium)
  4. Goldregen (Laburnum anagyroides)
  5. Stark ätzende Pflanzen, wie z. B. der Riesenbärenklau (Heracleum-mantegazzium)

Weitere Informationen zu Giftpflanzen, die auf dem Schulgelände nicht vorhanden sein sollten, finden sich in der Schrift Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen!

Sehr hilfreiche Informationen zur Einschätzung der Gefährlichkeit und zur Wirkung von Pflanzen liefert die Datenbank der Giftzentrale.