Prüfung von Fangstellen an Spielplatzgeräten mittels Prüfkörper ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SG Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte

Spielplatzgeräte auf Schulhöfe verlieren auf Grund der überdurchschnittlichen Benutzung und Beanspruchung im Laufe der Zeit ihre ursprüngliche Beschaffenheit. Hierdurch erreichen sie eher einen Zustand, der Reparatur- oder Wartungsarbeiten erforderlich macht. Damit Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen rechtzeitig erkannt werden sind regelmäßige Kontrollen und Inspektionen notwendig.

Der Träger der Einrichtung ist für die Veranlassung der Inspektionen und Wartungsarbeiten verantwortlich (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Es empfiehlt sich, dies in Form einer Dienstanweisung zu regeln. Die Dienstanweisung sollte einen Inspektionsplan, die Prüfunterlagen, den Prüfumfang und die Auswahl der Prüfer enthalten. Inspektions- und Wartungsarbeiten sind immer zu dokumentieren und aufzubewahren.

Geprüft und gewartet werden sollten:

  • Das gesamte Außengelände mit  Zu- und Abgängen zu den Spielflächen
  • Die einzelnen Spielplatzgeräte und Kombinationen
  • Die Fallräume mit dem notwendigen Fallschutz

Einmastgeräte erfordern aufgrund der hohen Belastungen einen erheblichen  Wartungsaufwand, insbesondere an den Standpfosten und Fundamenten. Aufgrund dieser Besonderheiten und des Unfallgeschehens sollte auf Einmastgeräte in Bildungseinrichtungen eher verzichtet werden.

Die Prüfung der Geräte und die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten nach den Vorgaben der Hersteller und der darauf basierenden Dienstanweisung durchgeführt werden. Folgende Inspektionen sind stets vorzusehen:


Prüfung und Wartung von Spielplatzgeräten©B. Fardel | Unfallkasse NRW

visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle)
Je nach Beanspruchung oder Gefährdung, z. B. als Folge von Vandalismus oder Verunreinigung schultäglich, wöchentlich, durch Beschäftigte des Schulträgers, z. B. durch den Hausmeister oder andere.

operative Inspektion (Funktionskontrolle)
Die Funktion und Stabilität sowie die Standfestigkeit der Geräte muss alle ein bis drei Monate nach den Vorgaben des Herstellers durch den Schulträger geprüft werden. Hierfür sind Hausmeister oder Mitarbeiter des Schulträgers, z. B. Beschäftigte der Grünflächenämter speziell zu schulen.

Gerät zur Funktionskontrolle des Spielplatzes©B. Fardel | Unfallkasse NRW

jährliche Hauptinspektion (Jahreshauptkontrolle)
Die jährliche Hauptinspektion findet vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte statt.

Gerät zur Funktionskontrolle des Spielplatzes©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Um eine gewisse Betriebsblindheit zu vermeiden ist es empfehlenswert, Personen mit den Arbeiten zu beauftragen, die nicht durchgehend die Geräte kontrollieren, z. B. im Rahmen der erforderlichen Funktionskontrolle. Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente und Oberflächen. Die Geräte sind auf Verschleiß und Verrottung von allen Seiten zu kontrollieren.


Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei der Inspektion und Wartung eingehalten werden:

  • Anhand der lokalen Bedingungen und den Herstellerangaben sollte jedes Spielplatzgerät in einem Inspektionsplan aufgenommen sein, in dem die Teile enthalten sind, die bei den verschiedenen Inspektionen geprüft werden müssen
  • Werden bei der Prüfung der Spielplatzgeräte und angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, sollten diese sofort beseitigt werden
Spielplatzgerät zum Klettern mit einem Kind©Unfallkasse NRW
  • Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, kann das Gerät entweder nur noch eingeschränkt genutzt werden oder es ist stillzulegen bzw. abzubauen
  • Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden, z. B. das Schweißen von Konstruktionsteilen
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachkundig ausgeführt werden
  • Der Austausch größerer Bauteile sollte vorzugsweise durch Originalteile vom Spielplatzgerätehersteller erfolgen.
  • Änderungen an Teilen der Geräte oder der Konstruktion, die die Sicherheit der Geräte beeinflussen können, sollten nur nach Rücksprache mit dem Hersteller oder einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

Folgende Tätigkeiten sind  bei der Wartung und Reparatur auszuführen:

Routinemäßige Wartung

Prüfung von Fangstellen an Spielplatzgeräten mittels Prüfkörper©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • Nachziehen von Verbindungen und Befestigungen
  • Schmieren von Gelenken
  • Nachstreichen und Nachbehandeln von Oberflächen
  • Nacharbeiten, Ersetzen oder Austauschen von abgenutzten oder defekten Teilen
  • Entfernen von Glasscherben und anderen Verunreinigungen
  • Ersetzen von abgenutzten Befestigungselementen oder ggfs.Durchführung notwendiger Schweißarbeiten durch Berechtigte
  • Wartung von Fallschutzbelägen
  • Auffüllen von losem Füllmaterial bis zur Makierung der Oberkante Spielebene
  • Wartung von Freiräumen
  • Beseitigung von Schäden an Zäunen, Mauern und Sitzflächen der Bänke
  • Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern