Eine rote Wippe für vier Kinder ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Informationen
Eine rote Wippe für vier Kinder©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Auf Schulhöfen von Grundschulen werden häufig Wippgeräte (Wippen) genutzt.

Zu unterscheiden sind Einzel oder Gruppengeräte. Zu empfehlen sind Gruppengeräte, auf denen mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig spielen können.

Wippen werden unterteilt in:

  • axiale Wippe
  • Einpunkt-Wippe
  • Mehrpunkt-Wippe
  • Schwingwippe
  • Schwenk-Wippe
  • einachsige Überkopf-Wippe
Wippschaukeln
Eine Holzbalkenwippe für vier Kinder©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Axiale Wippen sind beliebte Spielplatzgeräte und bestehen aus einem starren Element, bei dem die Geschwindigkeit der Gerätebewegung im Traggelenk gedämpft bzw. gedrosselt werden kann. Wippen, die nicht gedämpft sind, müssen mit einer Stoßdämpfung kurz vor Auftreffen des Wippbalkens auf den Boden ausgestattet sein.

Eine Holzbalkenwippe für vier Kinder©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Über die sicherheitstechnischen Anforderungen hinaus, ist folgendes zu beachten:

  • Die Sitzhöhe in Gleichgewichtsstellung des Schaukelbalkens darf maximal 1 m betragen
  • Die höchste mögliche freie Fallhöhe beträgt 1,5 m
  • Die Aufstellung muss auf Rasen oder Bodenmaterial mit stoßdämpfenden Eigenschaften erfolgen
  • Der Fallraum muss, bei sitzender Nutzung, an allen Stellen der Wippe mindestens 1 m betragen. Bei stehender Nutzung ist mindestens 1,5 m vorzusehen 
  • Am Mittellager dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für Hände und Finger vorhanden sein
  • Festhaltemöglichkeiten sind vor jeder Sitzfläche erforderlich
  • Die seitliche Abweichung des starren Elements darf im Abstand von 2 m vom Achspunkt nicht größer als 14 cm sein
  • Bei ungedämpften Wippen sind Puffer mit stoßdämpfender Wirkung anzubringen. Dies kann durch hochkant aufgestellte und in den Boden eingelassene Autoreifen erfolgen.
    Empfehlenswert: 
    Die Reifen sollten längs zum Schaukelbalken eingebaut werden, da hierdurch die Stahlarmierung des Reifens länger hält und so die stoßdämpfenden Eigenschaften beibehält
Wippgeräte
Eine orangene Einzelwippe©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Wippgeräte wie Schaukelpferd oder Federtiere werden auch als Einpunktwippen bezeichnet.

Über die sicherheitstechnischen Anforderungen hinaus, ist folgendes zu beachten:

  • Die max. freie Fallhöhe, gemessen vom Mittelunkt der Sitz/Stehgelegenheit in höchster Bewegungsposition beträgt 1 m
  • Geräte mit Höhen der Sitz-/Stehgelegenheit 60 cm sollten auf Rasen bzw. auf ungebundenem oder stoßdämpfendem Boden aufgestellt werden
  • Die Rundungsradien des Seitenprofils müssen mindestens 20 mm betragen
  • Handgriffe sind für jede Sitzgelegenheit erforderlich, wobei der Durchmesser der Stangen und Griffe zwischen 16 und 45 mm liegt
  • Handgriffe und Fußstützen dürfen keine schweren Augenverletzungen verursachen. Die Prüfung ist mit einer Ringlehre durchzuführen. 
  • Quetsch- und Klemmstellen an den Federn sind auszuschließen