Schema Sitzstufenanlagen ©Unfallkasse NRW | DGUV
Schema Sitzstufenanlagen©Unfallkasse NRW | DGUV

Sitzstufenanlagen sind in Schulen sehr beliebt – ob als Zuschaueranlage, im grünen Klassenzimmer oder als Pausentreffpunkt auf dem Schulgelände.

Die Sitzhöhe sollte je nach Alter der Schülerinnen und Schüler 35 cm bis maximal 45 cm betragen, die Stufentiefe mindestens 70 cm (Sitztiefe ca. 40 cm plus Fußraum für hintere Reihe). Alle Stufen sind an der Vorderkante gefast auszuführen.

Der Zugang zu den Sitzstufen muss über eine Stufenanlage möglich sein. Für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist mindestens ein Handlauf vorzusehen. Es wird empfohlen, auf der Zugangsseite zu den Sitzstufen Bügel anzubringen, die einen sicheren Zugang zu den Sitzstufen ermöglichen.

Ist die Sitzstufenanlage von oben erreichbar, so sind Vorkehrungen gegen das versehentliche Abstürzen zu treffen, z. B. durch ein Geländer, Pflanzkästen oder zusätzliche Sitzelemente.

Eine gute Erkennbarkeit der Stufen, auch in der Dämmerung oder Dunkelheit, dient der Unfallprävention. Dies wird erreicht durch eingelassene farbige Streifen, Belagswechsel oder entsprechende Beleuchtung.