Zugangs- und Verkehrswege Sportfreiflächen ©Unfallkasse Sachsen

SF Zugangs-/Verkehrswege

Zugangs- und Verkehrswege Sportfreiflächen©Unfallkasse Sachsen

Die Sportfreiflächen liegen im Idealfall auf dem Schulgelände, sind barrierefrei erreichbar und auch für schulfremde Personen leicht auffindbar. Bei einer schulischen Nutzung eines entfernten Sportplatzes sollte die Gehzeit möglichst kurz sein. Die Fußwegentfernung sollte nicht größer als ca. 400 m sein, dies entspricht einer Gehzeit von etwa 5 Minuten. 

Soll das Gelände nach Schulschluss für den Freizeit- oder Wettkampfsport zugänglich sein, ist ein entsprechender Zugang zu planen. Erforderliche Parkflächen sollten grundsätzlich außerhalb des Schulgeländes angeordnet werden. Ein Sportplatz sollte eine günstige Verkehrsanbindung, besonders an öffentliche Verkehrsmittel haben. Die Anbindung von Fuß- und Radwege, an Grünzüge ist wünschenswert.  Die Zufahrten und Wege müssen den zu erwartenden Fahrzeug- und Personenströmen entsprechen, und das sowohl in der Breite als auch in der Tragfähigkeit, z. B. für Fahrzeuge im Rahmen der Wartungsarbeiten. 

Verkehrswege und Treppen benötigen einen Belag, der die Rutschfestigkeitsklasse R 11 oder R 10 V4 aufweist. Rampen im Außenbereich benötigen die Rutschfestigkeitsklasse R 12 oder R 11 V4. Betonpflaster und Asphalt sind dazu prinzipiell geeignet. Ungeeignet ist eine Pflasterung mit breiten Fugen, die mit Splitt ausgefüllt sind, z. B. Rasengittersteine. Auf den Außensportanlagen sind die Anforderungen an die Verkehrswege und Aufenthaltsbereiche zu beachten, die ebenso auch in der Sporthalle gelten:

Eine gute Beleuchtung notwendiger Verkehrswege im Freien ist erforderlich, damit Wegführung und Treppen deutlich erkennbar sind.