Pflege von Sportfreifläche ©Unfallkasse Sachsen

SF Pflege und Wartung

Um einen sicheren Schulsportbetrieb zu gewährleisten sind Sportfreianlagen, bestehend aus Sportflächen, angrenzenden Flächen und Ergänzungsflächen einschließlich der Geräte und der Auf- und Einbauten, entsprechend der geltenden Vorgaben für bauliche Anforderungen und dem Stand der Technik zu errichten und stets in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Hierzu sind entsprechende Festlegungen zu Prüffristen und Wartungszyklen zu treffen.

So sind z. B. Verunreinigen zu entfernen und Oberflächen zu reinigen, aufzulockern oder aufzufüllen. Markierungslinien für Spielfelder oder Leichtathletiklaufbahnen müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. 

Bei den notwendigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen von Sportfreianlagen wird unterschieden in Grundpflege, Intensivpflege/Generalreinigung und Reparaturen. Grundpflege ist regelmäßig durchzuführen und ausreichend bei normalen Verschmutzungen durch den laufenden Betrieb der Sportfreiflächen. Intensivpflege kann bei stärkeren bzw. starken Verschmutzungen nötig werden, z. B. bedingt durch größere Veranstaltungen oder zweckfremde Nutzung. Die Sportplatzpflegerichtlinie liefert detaillierte Informationen für die erforderliche Sportplatzpflege. Wesentliche Hinweise der Hersteller sind zu beachten.

Reparaturen können z. B. durch Verschleiß der Oberflächen (Beschichtung, Versiegelung, Granulierung) oder von Markierungen, mechanische Beschädigungen oder Ablösung des Belages angebracht sein.

Die erforderlichen Maßnahmen sollten in den spezifischen Pflege- und Wartungshinweisen für die jeweilige Sportfreianlage detailliert aufgeführt werden.