Laufbahn Außen ©Unfallkasse Sachsen
Laufbahn Außen©Unfallkasse Sachsen

Im Schulsport werden Kurz- und Rundlaufbahnen für den Übungs- oder Wettkampfbetrieb genutzt. Rundbahnen haben üblicherweise eine Länge von 400 m. Kurzstreckenbahnen, die den Wettkampfnormen entsprechen, setzen sich aus einem Startraum von mindestens 3 m, der Laufbahn von 100 m bzw. für den Hürdenlauf 110 m und dem Auslauf von mindestens 17 m zusammen. Eine 100-m-Kurzstreckenbahn weist somit eine Länge von 120 m auf, eine 110-m-Hürdenbahn von mindestens 130 m. Für Schulsportanlagen sind Abweichungen möglich.

Auf Schulsportanlagen gibt es auch 50-m-Kurzstreckenbahnen. Für sie kann der Startraum im Sportunterricht von den üblichen 3 m auf 2 m verringert werden. Der Auslaufbereich kann entsprechend dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung von mindestens 17 m nach Norm auf mindestens 13 m reduziert werden, wenn der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und die Art der Begrenzungsflächen (keine Hindernisse) dies zulassen. Somit beträgt die Länge einer derartigen Kurzstreckenlaufbahn bei einem Startraum von 3 m und einem verkürzten Auslauf von mindestens 12 m insgesamt 65 m.

Die Breite je Bahn muss 1,22 m betragen; bei Rundbahnen ist mindestens 1 m Sicherheitsabstand nach innen und 28 cm nach außen erforderlich. Die Anschlussflächen sollten niveaugleich ausgeführt sein. Hierdurch werden Unfälle durch Umknicken und Stolpern vermieden. Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Wasserabführung der Laufbahnen gewährleistet ist. 

Laufbahnen sind mit Tennen- oder Kunststoffbelägen (EPDM) auszustatten und regelmäßig zu pflegen.

Sicherheitshinweis 

Seitliche Hindernisse wie angrenzende Treppenkonstruktionen, scharfkantige Gebäudeecken oder Ahnliches sind zu vermeiden. 

Bei der Planung sind Gefährdungen durch unterschiedliche Beschattungen, Laub und Schmutz zu vermeiden.