Absaugung von Sägenstaub ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Teilen
E-mail
Laden...

Absaugung

Der Umgang mit Holzstaub kann gesundheitsschädlich sein, da er Partikel enthält, die beim Einatmen zu Atemwegsproblemen und Erkrankungen führen können. Holzstaub ist ein Gefahrstoff. Er muss daher an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst, wirksam abgesaugt und staubfrei befördert werden. Wegen des üblichen Handvorschubs sind die meisten Standardmaschinen in der Holzbearbeitung offen konstruiert. Bei diesen Maschinen kann die Staubkonzentration im Arbeitsbereich nur durch Erfassung an der Entstehungsstelle vermindert werden. Die Absaugung erfolgt entweder direkt an der Maschine durch fest installierte Absaugungen oder durch mobile Entstauber. Handgeführte Elektrowerkzeuge werden vom Hersteller mit einem Absaugstutzen oder einem Staubbeutel ausgerüstet, um den Staubaustritt in den Arbeitsraum zu verringern. Die Geräte müssen wie vom Hersteller vorgegeben betrieben werden.

Bei Maschinen mit erhöhtem Staubaustritt wie Tischbandsägen muss trotz Absaugung geeigneter Atemschutz getragen werden, wenn die Arbeitsdauer an diesen Maschinen mindestens eine Stunde beträgt.

Bei der Reinigung der Maschinen- und Unterrichtsräume ist zu vermeiden, dass Staub aufgewirbelt wird und in die Atemluft gelangt. Deshalb sind Industriestaubsauger der Staubklasse H oder M bzw. feuchte Verfahren anzuwenden. Das Abblasen und Aufkehren abgelagerter Holzstäube ist unzulässig.