Leicht zu bearbeitende Werkstoffe, wie Holz, werden vielfach im Technikunterricht verwendet und bieten sich an, um zahlreiche grundlegende handwerkliche Kompetenzen zu fördern. Die nachfolgenden Punkte befassen sich mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz und zeigen sowohl die Risiken als auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Materialien und bei der Verwendung stationärer Maschinen, von Handmaschinen und Handwerkzeugen auf. Dabei werden auch gefahrstoffrechtliche Aspekte in den Blick genommen, da die Stäube vieler Holzarten als krebserregend eingestuft sind. Ziel ist es, für den unterrichtlichen Teil das gesundheits- und sicherheitsgerechte Arbeiten mit dem Material Holz darzustellen. Das schließt selbstverständlich auch die vorbereitenden Arbeiten durch die jeweilige Lehrkraft ein.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Unterrichtsplanung sind folgende wesentliche Kriterien zu beachten:
- Gefahren erkennen, z. B. beim Arbeiten mit der Bohrmaschine oder verschiedenen Handwerkzeugen
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Übertragen der gewonnenen Erkenntnisse auf das Arbeiten mit anderen Maschinen
- Betriebsanweisungen erstellen
- Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler beachten
- Unterweisungen durchführen