©BGHM
Teilen
E-mail
Laden...

Akustik und Lärmschutz

Mündlicher Unterricht gelingt nur, wenn Kinder und Jugendliche aufmerksam zuhören können. Deshalb sollte das gesprochene Wort im Unterrichtsraum klar und mühelos zu verstehen sein. Außerdem ist es erforderlich, den Schallpegel in den Lernbereichen für den Werk- und Technikunterricht durch bauliche und organisatorische Maßnahmen so niedrig wie möglich zu halten. Bei der Planung sollten deshalb die Informationen zur Akustik aus dem Unterrichtsraum berücksichtigt werden. 

Zusätzlich zu den akustischen Anforderungen an Unterrichtsräume sind ggf. auch Lärmschutzmaßnahmen in Technikbereichen erforderlich. Lärm ist Schall, der nach Art und Stärke geeignet ist, davon betroffene Personen nicht nur zu stören und zu belästigen, sondern auch gesundheitlich zu schädigen. 

Bei Arbeiten mit Maschinen können hohe Lärmpegel auftreten, die das Gehör schädigen. Bei handelsüblichen Formatkreissägemaschinen erreicht der Schallpegel bereits im Leerlauf hohe Werte. Deshalb ist bereits bei der Auswahl der Maschinen und Werkzeuge darauf zu achten, dass diese leise bzw. lärmgemindert sind. Darüber hinaus ist der Maschinenraum nach Art, Ausmaß und Dauer der Lärmexposition zu beurteilen. Bei Überschreitung des entsprechenden Grenzwertes ist er als Lärmbereich mit dem Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ zu kennzeichnen.