Klassenzimmer mit Holzschreibtischen ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Beleuchtung

In Lernbereichen für den Werk- und Technikunterricht ist für eine blendfreie und ausreichende Beleuchtung von mindestens 500 Lux an den Arbeitsplätzen zu sorgen. In besonderen Fällen sind zusätzliche Leuchten direkt an einzelnen Arbeitsplätzen anzubringen.

Bei der Auswahl und Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass der Raum ausreichend und gleichmäßig ausgeleuchtet wird und Stroboskopeffekte bei Arbeiten mit beweglichen Maschinenteilen ausgeschlossen sind. Eine Verfälschung der Farben, insbesondere der Sicherheitsfarben, ist auszuschließen. Die Beleuchtung ist einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen, damit die Beleuchtungsstärke erhalten bleibt.

Ist mit dem Auftreten brennbarer Stäube zu rechnen, z. B. bei der Holzbearbeitung, ist dies bei der Elektroinstallation und der Auswahl der Leuchten entsprechend zu berücksichtigen.

Im Gefahrenfall, z. B. bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, ist auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. 

Die Lichtschalter müssen leicht zugänglich und in der Nähe der Zu- und Ausgänge angebracht sein. Das gilt nicht, wenn die Beleuchtung von zentraler Stelle geschaltet wird.

Weitere Informationen zur natürlichen und künstlichen Beleuchtung finden sich im Unterrichtsraum.