Gelber Steckdosen-Würfel hängt von der Decke ©Unfallkasse NRW
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Elektrische Installation

In Lernbereichen für den Werk- und Technikunterricht und in ihren Nebenräumen müssen elektrische Anlagen nach dem Stand der Technik errichtet werden. Ist mit dem Auftreten brennbarer Stäube zu rechnen, z. B. bei der Holzbearbeitung, ist die elektrische Installation mindestens staub­geschützt (IP 5X) auszuführen sowie die Ablagerung brennbarer Stäube zu verhindern. Alle Steckdosen müssen über einen Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von maximal 30 mA (0,03 A) abgesichert sein. Einrichtungsgegenstände mit fest installierten Leitungen, zum Beispiel für die Stromversorgung mit Energiewürfel, müssen gegen Abreißen der Leitungen gesichert sein. Die Verlegung der Elektroanschlüsse am Boden ist stolperfrei zu gestalten.

Um eine unbefugte Nutzung von Maschinen oder der Stromversorgung an den Schülerarbeitstischen zu unterbinden, dürfen die Versorgungsstromkreise nur über eine zentrale Freischaltmöglichkeit, welche selbst gegen unbefugte Nutzung zu sichern ist, z. B. Schlüsselschalter, zuschaltbar sein. Je nach Raum und Ausstattung können auch mehrere Stromkreise mit eigenen Freischaltmöglichkeiten erforderlich sein. Vom Schaltort aus sollten die zugehörigen Arbeitsbereiche einsehbar sein.

Die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind unter Berück­sichtigung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen auf ihren ordnungs­ge­mäßen Zustand zu überprüfen. Die Beurteilung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen obliegt der mit der Prüfung beauftragten Elektrofachkraft. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Empfohlen wird, ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle vier Jahre und ortsveränderliche elektrische Betriebs­mittel einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Fehlerstrom-Schutzschalter sind durch Betätigen der Testtaste alle sechs Monate (Richtwert) auf ihre Funktion zu prüfen.

Landesspezifische Quellen