Die Gewährleistung von Sauberkeit und Hygiene an der Schule ist eine gemeinsame Aufgabe des inneren und äußeren Schulbereiches. Grundlage ist ein verpflichtend zu erstellender schulspezifischer Hygieneplan.
In Technikräumen sollten Waschbecken mit Wasseranschluss, Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein. Seifenstücke, Handbürsten und Stoffhandtücher zum allgemeinen Gebrauch sind aus hygienischen Gründen unzulässig. Ausgussbecken können bei entsprechender Ausstattung auch zum Händewaschen geeignet sein. Grundsätzlich gelten in Technikräumen die gleichen Anforderungen an hygienische und barrierefreie Einrichtungen wie im Unterrichtsraum.
Zusätzlich muss in Fachräumen, in denen eine Gefährdung der Augen durch Verspritzen reizender oder ätzender Stoffe besteht, eine geeignete Augenspülvorrichtung (Kaltwasseranschluss) zur schnellen Erstversorgung vorhanden sein.