Grafik weißes Telefon auf grünem Hintergrund ©Unfallkasse NRW
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Notruf-Meldeeinrichtung

In Schulen muss während schulischer Veranstaltungen jederzeit bei Unfällen unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden können. Die Räume der Technik stellen Bereiche mit erhöhter Gefährdung dar und müssen über eine frei zugängliche Notruf-Meldeeinrichtung für Notfälle verfügen. Ein Notruf nach außen muss jederzeit möglich sein. Amtsanschlüsse können so eingerichtet werden, dass nur die Notrufnummer gewählt werden kann und sie somit nicht für private Gespräche „missbraucht“ werden können.

Anleitung Gefahren bei Unfällen mit Fragen und Verhaltensanweisungen©Unfallkasse NRW

Ein Festnetzanschluss bietet im Gegensatz zu einem Mobiltelefon den Vorteil, dass er von der Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes und der Akkukapazität unabhängig ist. Daher ist ein Festnetzanschluss unbedingt zu bevorzugen. 

In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung müssen die Namen der Ersthelferinnen und Ersthelfer und der Orte, an denen sie üblicherweise zu erreichen sind, sowie die Rufnummern der Rettungsleitstelle, der am nächsten angesiedelten Ärztinnen und Ärzte, der Durchgangsärztin bzw. des Durchgangsarztes, des Krankenhauses, der Giftnotrufzentrale und der Taxizentrale verfügbar sein. Darüber hinaus sollte der Aushang „Verhalten bei Unfällen“ angebracht werden.