Im Technikunterricht können Schülerinnen und Schüler besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein. Vor allem bei der Arbeit mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen können Schnitt-, Stich- und Quetschverletzungen sowie Verbrennungen durch heiße Geräteteile auftreten.
Die Schulleitung sorgt in Zusammenarbeit mit dem Schulsachkostenträger für eine wirksame Erste Hilfe. In den Lernbereichen für den Werk- und Technikunterricht sind Verbandkästen nach DIN 13157 Teil C so bereitzustellen, dass sie von jeder Person schnell erreicht werden können. Der Aufbewahrungsort ist mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen. In unmittelbarer Nähe des Verbandkastens ist der Aushang mit Informationen zur Ersten Hilfe bei Unfällen anzubringen. Eine Meldeeinrichtung, z. B. Telefon, über das jederzeit ein Notruf abgesetzt werden kann, muss in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Ebenso müssen die Namen der Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer und der Orte, an denen sie üblicherweise zu erreichen sind, die Rufnummern der nächstgelegenen Arztpraxen, der Durchgangsärztin bzw. des Durchgangsarztes, des Krankenhauses, der Rettungsleitstelle, der Giftnotrufzentralen und Giftinformationszentren und der Taxizentrale sichtbar ausgehängt werden.
Die Fachlehrkräfte für den Technikunterricht sollten zumindest in Erster Hilfe, idealerweise als Ersthelferinnen oder Ersthelfer, aus- und regelmäßig fortgebildet werden.