Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe geführt wird. Das Verzeichnis muss jederzeit einsehbar sein und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffes,
- Einstufung des Gefahrstoffes,
- Mengenbereich des Gefahrstoffes (Gebindegröße),
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.
Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren und einmal jährlich zu überprüfen. Bei der Erstellung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Fachbereich Chemie, da dieser ebenfalls ein Gefahrstoffverzeichnis führt. Das Verzeichnis kann in Papierform oder digital geführt werden.
Die Gefahrstoffbestände sind regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, auf ordnungsgemäße Kennzeichnung und einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei fehlender oder unzureichender Kennzeichnung sind die Behältnisse entsprechend nachzukennzeichnen. Nicht mehr identifizierbare oder entbehrliche Stoffe sind ordnungsgemäß und sachgerecht zu entsorgen.
Durch die Auflistung aller vorhandenen Gefahrstoffe kann die Vorrats- und Lagerhaltung systematisiert und damit erleichtert werden. Sicherheitsdatenblätter geben wichtige Hinweise zur Einstufung, Lagerung und Handhabung. Sie enthalten auch wichtige Informationen für die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und für die Erstellung von Betriebsanweisungen.
Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe finden sich unter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie im Bereich Chemie.