Staubsauger im Technikraum mit Prüfzeichen Aufkleber ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Prüfungen

In den Fachräumen für Arbeitslehre und Technik sind u. a. folgende Einrichtungen regelmäßig zu prüfen:

  • Arbeitsmittel wie Geräte, Werkzeuge und Maschinen
  • Ortsfeste elektrische Einrichtungen sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Lüftungsanlagen
  • Tafeln
  • Feuerlöscher
  • Not-Aus-Einrichtungen
  • Fehlerstromschutzschalter (FI bzw. RCD)

Die wiederkehrenden Prüfungen der Einrichtungen sind grundsätzlich vom Sachkostenträger zu veranlassen. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben festzulegen. Hinweise zu Prüffristen befinden sich auch in der RiSU-KMK. Empfehlenswert ist das Anbringen eines Prüfsiegels mit dem Datum der nächsten Prüfung auf dem geprüften Arbeitsmittel. 

Die Durchführung anstehender Prüfungen ist u. a. hinsichtlich der Zugänglichkeit der Räume und zu prüfenden Geräte mit der Schulleitung abzustimmen. Die Schulleitung ist über die erfolgte Prüfung und deren Ergebnisse zu informieren. 

Unabhängig davon ist jede Lehrkraft verpflichtet, die Arbeitsmittel vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Zudem sollten regelmäßige Funktionsprüfungen der Fehlerstrom-Schutzschalter sowie der Not-Aus-Taster in den Fachräumen für Arbeitslehre durch die Lehrkräfte durchgeführt werden.

Eine Elektrofachkraft prüft die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auf ordnungsgemäßen Zustand.