Betriebsanweisungen ©Unfallkasse NRW
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Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen weisen auf die Gefahren bei Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen hin und zeigen die entsprechenden Schutzmaßnahmen auf. Sie sind den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zur Verfügung zu stellen, z. B. durch Aushang, Auslage oder in digitaler Form. Für den Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Gefahstoffen müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Sie tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler sicherer arbeiten und Unfälle in der Schule verhindert werden können.

Betriebsanweisungen sollten klar und verständlich geschrieben sein und alle relevanten Informationen enthalten, wie z. B. Gefahren, Sicherheits­anforshy;derungen, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler die Betriebsanweisungen sorgfältig lesen und verstehen, bevor sie mit einer Aufgabe beginnen. Lehrkräfte sollten den Schülerinnen und Schülern dabei helfen, die Betriebsanweisungen zu verstehen, und darauf hinweisen, dass sie diese Anweisungen befolgen müssen, um Unfälle zu vermeiden.  Auf Grundlage der Betriebsanweisungen sind die Schülerinnen und Schüler möglichst direkt an den Maschinen zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens einmal im Schulhalbjahr erfolgen und dokumentiert werden.

Muster für Betriebsanweisungen bieten die Hersteller an und sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zu finden. Diese sind immer an die schulspezifischen Gegebenheiten vor Ort anzupassen und zu ergänzen.