Verkehrshelfer helfen Schulkindern über die Straße ©DVW
Teilen
E-mail
Laden...

Verkehrshelfer

Verkehrshelfer – oft auch als Schülerlotsinnen und Schülerlotsen oder Schulweghelfer bzw. Schulweghelferinnen bekannt – sind an vielen Schulen in Deutschland eine Erfolgsgeschichte. Sie sichern vor und nach dem Unterricht an gefährlichen Stellen die Überwege von jungen und unerfahrenen Schülerinnen und Schülern. An derart gesicherten Stellen hat es bisher laut Deutscher Verkehrswacht keine schweren oder tödlichen Unfälle gegeben.

Rund 50.000 Schülerlotsinnen und Schülerlotsen, häufig ältere Schülerinnen und Schüler, sind bundesweit im Einsatz. Neben den Schülerinnen und Schülern sind aber auch Erwachsene, zum Beispiel Seniorinnen und Senioren, Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, als Verkehrshelfer tätig. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig, ehrenamtlich und wird von Schulen, Polizei oder Kommunen organisiert. Es gibt auch etwa 8.000 Schulbuslotsinnen und Schulbuslotsen, die für die Sicherheit an Haltestellen und im Bus sorgen. 

Schülerlotsinnen und Schülerlotsen müssen mindestens 13 Jahre alt sein und die 7. Klasse besuchen; in einigen Bundesländern dürfen bereits Elf-jährige oder Fünftklässler mitmachen. Die Auswahl erfolgt freiwillig mit Beteiligung der Schule. Die Ausbildung wird von Polizei und Verkehrswachten durchgeführt. Sie umfasst praktische Übungen und dauert zwischen sechs und zwölf Stunden. 

Die Materialien für die Ausbildung, ein Schülerlotsenbooklet sowie die Ausrüstung, bestehend aus Kappe, retroreflektierendem Umhang und Kelle, und einiges mehr sind über die örtliche Verkehrswacht kostenlos erhältlich. Schülerlotsinnen und Schülerlotsen agieren nicht als Polizistinnen oder Polizisten und dürfen nicht aktiv in den Verkehr eingreifen, sondern warten an festgelegten Stellen und weisen auf sichere Überquerungsmöglichkeiten hin. Vorschläge für den Lotsendienst können von der Schulleitung, dem Elternbeirat oder der Polizei kommen, die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Schulleitung. Dabei muss sie gegebenenfalls die landesspezifischen Regelungen berücksichtigen.