Kinder laufen in einen Schuleingang ©Unfallkasse NRW | DGUV

E Anforderungen und Intro

Wird eine Schule betreten, wünscht man sich eine ansprechende Atmosphäre, Barrierefreiheit und eine gute Orientierung im Gebäude.  

Das Erscheinungsbild einer Schule wird insbesondere durch den Eingangsbereich und das angrenzende Foyer geprägt. Die Gestaltung mit Einrichtungsgegenständen, Materialien, Farben und auch Pflanzen gibt jeder Schule eine eigene individuelle und charakteristische Identität. Schulen sind barrierefrei zu planen, zu gestalten und auszustatten.

Foyerbereich mit Pflanzen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Neben einem übersichtlichen Orientierungssystem, z. B. in Form einer gut erkennbaren Beschilderung, sind in der Regel auch unterschiedlichste Informationssysteme im Eingangsbereich hilfreich. Hierzu können eine „Litfaßsäule“, eine Infowand, Schaukästen oder auch digitale Informationssysteme (Bildschirm) dienen, die an zentraler und gut erkennbarer Stelle positioniert sind.

Eingangsbereiche sollten so gestaltet sein, dass ein Verweilen, z. B. bei Regenpause möglich ist. Sie sollten Raum geben zum Spielen und Bewegen, aber auch Rückzugsmöglichkeiten bieten. 

Eingangshallen und große Foyerbereiche werden gerne auch als Veranstaltungsort, z. B. für Schulfeier genutzt, insbesondere wenn eine Schulaula oder ein ähnlich großer und geeigneter Raum nicht zur Verfügung steht. Bei einer solchen Nutzung sind auch die Anforderungen des Brandschutzes, vor allem die Freihaltung der notwendigen Fluchtwege und die Auflagen bezüglich der Minimierung von Brandlasten, zu beachten.

Sollen Veranstaltungen in den Räumen stattfinden, an denen mehr als 200 Besucherinnen und Besucher teilnehmen oder teilnehmen können, sind zusätzlich die landesspezifischen baulichen und organisatorischen Anforderungen an Versammlungsstätten einzuhalten. Ob eine Eingangshalle oder das Foyer diese Anforderungen erfüllt, ist bei dem zuständigen Sachkostenträger zu erfragen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann zumindest geprüft werden, ob einzelne Veranstaltungen mit dementsprechend abzustimmenden Auflagen stattfinden können. Weitere Hinweise zu Versammlungsstätten finden sich in der Aula.