Die einzelnen Länder können die Inhalte der Richtlinie konkretisieren und ggfs. andere Vorgaben an Schulen formulieren. Unter dem jeweiligen Landeswappen finden Sie die gültigen Hinweise des jeweiligen Bundeslandes.
Bayern
Im Internet-Auftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst befinden sich die Bekanntmachungen und Schreiben des Ministeriums zur Sicherheit in der Schule.
Die RISU sowie weitere Hinweise zur Sicherheitsorganisation in den Fachbereichen sind
hier zu finden.
Berlin
Im Land Berlin ist die
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU) für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft anzuwenden.
Für Schulen in freier Trägerschaft hat die RISU empfehlenden Charakter.
Vgl. „AV Aufsicht“, Pkt.1 (3) Satz 2:
„Der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern und den Fächern Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft und Kunst ist unter Einhaltung der
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. September 1994 in der jeweils geltenden Fassung) durchzuführen.“
Hessen
Mit der Verordnung die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler
(Aufsichtsverordnung - AufsVO) vom 11. Dezember 2013 hat das Kultusministerium die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU) erlassen.
Als weitere Hilfestellung, wie die Anforderungen des bestehenden Gefahrstoffregelwerks in allgemein bildenden
Schulen und vergleichbaren Fächern beruflicher Schulen praxisgerecht umgesetzt werden können, wird auf die
DGUV Regel Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen, DGUV-Regel 113-018
und die zugehörige Gefahrstoffliste, DGUV Regel 113-019 verwiesen.
Für die spezifische Situation der Schulen stellt das Kultusministerium als Mitherausgeber die Software
HessGISS als zeitgemäße und praktikable Hilfe zu Verfügung.
HessGISS ist ein Service-Paket für das Gefahrstoff-Management in der Schule.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen – RISU-NRW
im November 2016 erlassen. Mit diesem Erlass zur Einführung der RISU-NRW hat das Schulministerium den Gefahrstoffbeauftragten als besonderen Akteur im Gefahrstoffmanagementsystem in Schulen etabliert. Der Gefahrstoffbeauftragte ist Arbeitsschutzbeauftragter im Sinne des § 13 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Lehrerinnen und Lehrer, die Gefahrstoffbeauftragten sind und selbst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind, nehmen damit zugleich Aufgaben des Arbeitgebers in eigener Verantwortung wahr. Sie erfüllen eine wichtige Multiplikatorfunktion bei der Umsetzung der Vorschriften aus der Gefahrstoffverordnung in der Schule.
In Nordrhein-Westfalen wurde durch das Schulministerium eine eigenständige Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen –
RISU-BK NRW mit zugehöriger
Handreichung
für die entsprechenden berufsübergreifenden Fächer in berufsbildenden/beruflichen Schulen erlassen; insofern weicht NRW hier von der RISU-KMK Fassung ab.
Sachsen-Anhalt
RISU gilt als Empfehlung, DGUV-Regelwerk anwenden!