Bei der Nutzung von Fachräumen Physik sind die Inhalte der Veröffentlichung Branche Schule, insbesondere die Ausführungen zum Unterricht zu beachten.

Branche Schule, DGUV Regel 102-601

Bei der Planung und Einrichtung dieser Fachräume gelten teilweise auch baulichen Anforderungen, die im Lern- bzw. Unterrichtsraum beschrieben werden.

Zahlreiche Bundesländer orientieren sich für ihre Schulen an der geltenden Empfehlung der Kultusministerkonferenz Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht.

Die einzelnen Länder können die Inhalte der Richtlinie konkretisieren und ggfs. andere Vorgaben an Schulen formulieren. Unter dem jeweiligen Landeswappen finden Sie die gültigen Hinweise des jeweiligen Bundeslandes.

Landesspezifische Anforderungen

Bitte wählen Sie über die Auswahl rechts ein entsprechende Bundesland aus.


Momentan strukturieren wir den Internetauftritt „Sichere Schule“ neu. Sukzessive werden die Inhalte überarbeitet und erforderliche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Bereich noch nicht fertiggestellt ist. Orientierend können Sie gerne auf die archivierte Version des Physikaumes zugreifen.      zur Archiv-Version  

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