Hausmeister Empfangraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Hausmeisterin und Hausmeister

Hausmeister-innen und Hausmeister sind vor Ort wichtige Ansprechpersonen zu allen Fragen rund um das Schulgebäude und das gesamte Schulgelände. Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie die Kontrolle von extern vergebenen Wartungsarbeiten und Reparaturaufträgen. Auch die Bedienung, der Betrieb und die Kontrolle von technischen Anlagen sowie allgemeine Tätigkeiten, die üblicherweise mit dem Schulbetrieb zusammenhängen, wie Schließdienste und Umräumarbeiten, gehören zu ihren Arbeitsaufgaben.  

Hausmeister müssen geeignete Aufenthalts- und Arbeitsbereiche für ihre Arbeit vorfinden, dies können Räume für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Werkstätten in der Schule sein. 

Der Schulträger kann im Rahmen seiner Betreiberverantwortung die Hausmeisterinnen und Hausmeister verpflichten, regelmäßige Prüfungen von Geräten und Einrichtungen in Form von Sichtkontrollen durchzuführen. Diese wiederum haben dann die Aufgabe, beschädigte Anlagen oder Arbeitsmittel bei Bedarf zu sperren sowie die Verantwortlichen über die Schäden zu informieren, das kann u. a. für Rauchschutztüren, Panikverschlüsse, Schultafeln oder Spielplatzgeräte gelten. Die Funktionskontrolle darf ein Hausmeister nur durchführen, wenn er beispielsweise durch Mitarbeiter des entsprechenden Herstellers unterwiesen wurde oder über entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Die Hauptuntersuchungen bzw. die Jahresinspektionen sind wiederum nur durch sogenannte “befähigte Personen” vorzunehmen.

Hausmeister Aufgaben©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Hausmeister Büro©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Hausmeister repariert Schild©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Hausmeister repariert Steckdose©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Der Schulträger hat für den äußeren Schulbereich einen Sicherheitsbeauftragten schriftlich zu bestellen, der dann Schulgebäude, Einrichtungen und Außenanlagen betreut, normalerweise ist dies der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin. Hinweise zu immer wiederkehrenden Fragen von Sicherheitsbeauftragten finden sich unter:

  • Aufgaben
  • Bestellung
  • Haftung

Aufgaben

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich sind, ähnlich wie die des Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich, unterstützender und beratender Art, d. h., sie unterstützen den Schulträger bei seinen sicherheitsfördernden Aufgaben.

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die oder der Sicherheitsbeauftragte in Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung, aber auch mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich die Schulgebäude und Einrichtungen auf technische Mängel kontrolliert und diese der zuständigen Person des Schulträgers meldet. 

Er unterstützt außerdem den Schulträger und die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Information des nicht-pädagogischen Personals über sicherheits- und gesundheitsrelevante Probleme und Fragen.

Sinnvoll ist es, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten vom Hausmeister wahrgenommen wird. Er verfügt in der Regel über notwendiges Wissen. Zudem gehört die Wartung und Pflege des Schulgebäudes und der Einrichtung zu seinen Dienstaufgaben.

Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten sollte in schriftlicher Form erfolgen und Aussagen zu seinen Aufgaben und zu seiner Zuständigkeit enthalten. Es ist außerdem erforderlich, dass er sich regelmäßig weiterbildet und über aktuelle sicherheitsrelevante Erkenntnisse informiert wird.

Bestellung

Für den Bereich der „äußeren Schulangelegenheiten“ in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen; das ist in der Regel der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin.

 
Hausmeister haftet Schild an©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Haftung 

Aus dem Amt des Sicherheitsbeauftragten resultieren keine Rechte und daher auch keine Pflichten. Er oder sie hat somit in der Funktion des Sicherheitsbeauftragten weder Aufsichtsfunktion noch eine Weisungsbefugnis und trägt demnach auch keine Verantwortung.

Folglich haftet der Sicherheitsbeauftragte weder ordnungsrechtlich noch zivil- oder strafrechtlich. Der Sicherheitsbeauftragte übt sein Amt somit ehrenamtlich aus.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit den Aufgaben in der Funktion als Hausmeister bzw. Hausmeisterin übertragen werden, hiervon unberührt bleiben. 

Hausmeisterinnen und Haumeister finden Informationen und Vorgabe der gesetzlichen Unfallversicherung zu Fach-und Unterrichtsräumen sowie zu weiteren Räumen, zu Verkehrswegen und zu Sport- und Außenflächen unter den jeweiligen Kapiteln in der Sicheren Schule.