Inklusion/Barrierefreiheit

BA Inklusion/Barrierefreiheit

Unter dem Begriff Inklusion ist die selbstverständliche und gleichberechtigte Teilhabe aller an allen Lebensbereichen, sowie die Anerkennung von Vielfalt und Differenz als Normalität unter Berücksichtigung individueller, kultureller, sozialer, geschlechtlicher, altersmäßiger oder sonstiger Unterschiede zu verstehen. Inklusion geht somit weit über die bauliche Barrierefreiheit hinaus.

Zeitgemäße Schulen verfügen über eine ausgeprägte Lern- und Unterrichtskultur in und mit heterogenen Gruppen, wobei die Handlungsprinzipien der Inklusion der Umgang mit Heterogenität und Individualität sind.

Ein Kind mit Rollstuhl, welches von einem Erwachsenen geschoben wird©Unfallkasse NRW | DGUV

Eine Voraussetzung für eine gelingende Inklusion ist das Lernsetting,  das die besonderen Anforderungen der Inklusion räumlich beantworten muss. Gute gesunde Schulen verstehen sich als Lebens- und Erfahrungs­raum, in dem alle schulischen Nutzer günstige Bedingungen vorfinden sollten. Dies gilt beispielsweise für die

  • Lernumgebungen (Lern- und Bewegungsräume),
  • Tagesstrukturen (Lern- und Erholungszeiten) und die
  • Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzqualität.

Eine Orientierung geben die Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland der Montag Stiftung.

Die Lernumgebungen sind einfach, variabel, intuitiv und unter Berücksichtigung unterschiedlicher sensorischer Fähigkeiten zu gestalten.  Relevante Informationen zur Orientierung müssen mit mindestens zwei Sinnen wahrnehmbar sein.

Inklusion ist in der Schule ohne Barrierefreiheit nicht möglich. Im Schulbau muss Barrierefreiheit heute als ein unzweifelhafter Auftrag zur Herstellung zukunftsfähiger Gebäude und einer inklusiven Infrastruktur betrachtet werden. Alle am Schulleben beteiligten müssen die Schule barrierefrei nutzen können. Barrierefrei bedeutet, dass alle jederzeit ohne fremde Hilfe und besondere Erschwernis die Schule und ihre unterschiedlichen Räume auffinden, „begehen“ und nutzen können.

Kinder und Jugendliche, die in einer barrierefreien Schule das selbstverständliche Miteinander mit behinderten Kindern lernen, werden auch in ihrem späteren Leben eine barrierefreie Umwelt erwarten, wahrnehmen und gegebenenfalls einfordern.

Die Notwendigkeit und Forderung, Gebäude und Anlagen barrierefrei zu gestalten, ergibt sich also u. a. aus dem Selbstverständnis der Bildungseinrichtung und aus der gesetzlichen Forderung zur Gleich­stellung von Menschen mit Behinderung.

In einer Schule für alle sind neben der Fortschreibung der Pädagogik, der Methodik und Didaktik vor allem auch die baulichen Anpassungen im Schulgebäude, der Klassen- und Fachräume sowie des Mobiliars und der Unterrichtsmaterialien auf Grundlage der Gestaltungsprinzipen der Barrierefreiheit erforderlich. Bewegungs­eingeschränkte Schülerinnen und Schüler, die auf Rollstühle, Geh­hilfen o. ä. angewiesen sind oder aus anderen Gründen in ihrer Mobilität beschränkt sind, profitieren von der barrierefreien Gestal­tung des Schulgebäudes. Sie sind zukünftig nicht mehr davon abhängig, die Schule nach dem Stand der Barrierefreiheit der Schule auszusuchen, sondern können die Schule entsprechend ihren Bedürfnissen auswählen.

 

Die Gestaltungsprinzipien einer barrierefreien Schulwelt werden nicht nur diesen neuen und zukünftigen Anforderungen gerecht, sondern unterstützen nachhaltig neue pädagogische Ansätze.

Grundsätzlich sind wesentliche Aspekte einer barrierefreien Gestaltung im Internetauftritt "Sichere Schule" bereits in den Informationen zu den einzelnen Bauteilen/Bauelementen, z. B. Treppen enthalten. Zusätzlich sind wichtige und hilfreiche Gestaltungsprinzipen der barrierefreien Gestaltung mit dem Symbol BA gekennzeichnet.