Schulsanitätsdienst und Erste-Hilfe Logo ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Kindersport Schule Erste-Hilfe©Unfallkasse NRW

In zahlreichen Schulen ist der Schulsanitätsdienst als Bestandteil des Schullebens nicht mehr wegzudenken. In erster Hilfe ausgebildete Schülerinnen und Schüler bilden den Schulsanitätsdienst, der durch eine Lehrkraft betreut sind. Diese wird in der Regel durch eine Erste-Hilfe-Organisation ausgebildet.

In Schulen sollte der Schulsanitätsdienst einen geeigneten Raum mit notwendigen Ersten-Hilfe-Einrichtungen, der möglichst in zentraler Lage und ebenerdig liegt, zur Verfügung gestellt bekommen. Sinnvoll ist aufgrund des Unfallgeschehens an Schulen ausreichende Kühlmittel in einem Kühlschrank vorzuhalten.

Schulsanitäter qualifizieren sich für ihre Tätigkeit an weiterführenden Schulen durch den Abschluss einer Erste-Hilfe-Grundausbildung, die mindestens neun Unterrichtseinheiten umfasst. Schulsanitäter werden in den Pausen, bei Sportfesten und anderen schulischen Veranstaltungen tätig.

Die Einführung eines Schul­sani­tätsdienstes an Schulen kann als Wahlpflichtfach oder als Arbeitsgemeinschaft erfolgen. Der Schul­sani­tätsdienst entbindet die Schulleitung nicht von der Verpflichtung Lehrkräfte als Ersthelfer aus- und fortbilden zu lassen.