Lehrkräfte sind es gewohnt, Aspekte der Sicherheit, Gesundheit und Aufsicht bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung in ihren didaktisch-methodischen Überlegungen unter Beachtung der landesspezifischen Vorgaben zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt: Nur, wer Gefährdungen erkennt, kann potentielle Risiken bewerten und entsprechend notwendige Schutzmaßnahmen festlegen, welche im Nachgang auch für zukünftige ähnliche bzw. vergleichbare Schulveranstaltungen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.