Garten Schema ©Unfallkasse NRW | DGUV
Garten Schema©Unfallkasse NRW | DGUV

Hügel bzw. Geländemodellierungen sind ein hervorragendes Element, um naturnahe Spielräume zu gestalten. Sie bieten im Gegensatz zu den vielfach anzutreffenden ebenen und wenig strukturierten Geländen multifunktionale Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten. In Kombination mit Spielgeräten wie Tunnelröhren und Hangrutschen können jedoch Spiel- und Bewegungsangebote entstehen, die besonders gestaltet und gesichert werden müssen.

Aus Gründen der Haltbarkeit ist eine Hangneigung von ca. 1:2 anzustreben, hierdurch werden auch mögliche Absturzgefahren vermieden.

Steine als Baumaterial

Steine sind beliebte Gestaltungselemente und finden in unterschiedlicher Weise Verwendung, z. B. zum Bau von Sitzstufen, Trockenmauern, Kräuterspiralen, Hochbeeten oder als Klettersteine.

Steinwand in der Sonne©B. Fardel | Unfallkasse NRW

„Bauwerke“ mit Steinen als Material gelten als sicher, wenn:

  • die Steine ausreichend standsicher eingebaut sind und beim Begehen nicht kippeln, umkippen oder wegrollen können,
  • abgerundete Steine verwendet, die Kanten nachträglich gebrochen oder gefast werden, um an zugänglichen Stellen Verletzungen durch scharfe Kanten zu vermeiden (witterungsbedingte Veränderungen, z. B. Abplatzungen durch Frost, erfordern gegebenenfalls ein Nacharbeiten)
  • Zwischenräume größer als 3 cm vermieden oder bei weiter auseinanderliegenden Steinen verfüllt werden, um ein Hängenbleiben oder Einklemmen von Füßen zu verhindern,
  • die Steinlandschaften nur einen Teil des gesamten Außenbereichs einnehmen, damit Schülerinnen und Schüler genügend Bewegungsflächen zum Laufen und Spielen haben.

Stein- oder Holzformationen, ob als Einzelelement, als Balancierangebot oder Stufenanlage, sind als Gestaltungs- oder Spielelement vielseitig einsetzbar. Dabei ist zu beachten:

  • Dass die freie Fallhöhe von Steinelementen untereinander und zu anderen befestigten Bodenmaterialien wie Beton und bitumengebundenen Böden 60 cm nicht überschreitet.
  • Wenn die freie Fallhöhe mehr als 60 cm beträgt, muss der Untergrund im möglichen Fallbereich stoßdämpfend ausgebildet sein.
  • Dass das Steigungsverhältnis bei Klettersteinen und Stufenanlagen maximal 1:1 (45°) beträgt. Bei mehr als zwei Stufen sollte ein Steigungsverhältnis von 1:2 gewählt werden.
  • Dass oberhalb von Sitzstufenanlagen und Mauern Sicherungen wie Pflanzstreifen, Geländer oder Bügelelemente gegen das unmittelbare Hineinlaufen und Hinunterspringen angebracht sind.
  • Dass Anlagen mit Steinen wie z. B. Sitzstufenanlagen und Klettersteine nicht unmittelbar an Hauptverkehrswegen, sondern in Neben- und Eckbereichen angeordnet sind.

Bauen mit gebrauchten Materialien („Upcycling“)

Der Einsatz von gebrauchten Materialien als Baustoffe wird zunehmend beliebter. So erhalten beispielsweise gebrauchte Paletten ein neues Leben als Gartenmöbel oder alte Ziegelsteine finden Verwendung beim Bau von Trockenmauern. Grundsätzlich ist dies aus ökologischer Sicht begrüßenswert, die verwendeten Materialien müssen aber frei von Schadstoffen sein. Baustoffe, deren Herkunft und Inhaltsstoffe unbekannt sind, sollten daher nicht verwendet werden.

Alte Paletten erfreuen sich im naturnahen Außengelände zum Bau von Gartenmöbeln, Hochbeeten oder Kompostbehältern großer Beliebtheit. Hierbei sind Paletten mit dem Aufdruck „HT“ (HT = High Temperature) zu bevorzugen. Denn bei diesen ist das Holz nur mit Hitze und nicht mit Holzschutzmitteln behandelt. Wichtig ist auch, dass die Paletten bei ihrem ursprünglichen Gebrauch nicht mit Schadstoffen wie z. B. Mineralölen, Lacken usw. verunreinigt wurden.

Weiter ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Altmaterialien nicht scharfkantig oder leicht splitternd sind und keine rausstehenden Nägel o. Ä. besitzen.

 

Kletterbäume

Baum im Schulgarten Schema©Unfallkasse NRW | DGUV

Klettern ist für Kinder und Jugendliche ein Grundbedürfnis. Es gibt wenige Bewegungsformen, bei denen sie besser Kraft und Gewandtheit erwerben können. Beim Klettern lernen sie selbstbestimmtes Handeln und sich mit kalkulierbaren Wagnissen auseinanderzusetzen.

Wird für das Klettern ein geeigneter Kletterbaum ausgewählt, muss dieser frei von Fangstellen sein. Ein niedriger Astansatz erleichtert den Einstieg und vor allem auch das Herunterklettern. Das Klettern ist durch Kennzeichnung, z. B. mit Flatterband oder durch Entfernen von einzelnen Ästen, auf eine freie Fallhöhe von maximal 3,00 m zu begrenzen. In Abhängigkeit von der Fallhöhe ist ein entsprechender Fallschutz erforderlich, der zum Beispiel durch das Aufbringen von Rindenmulch erreicht werden kann. Auf einen ausreichenden Freiraum ist zu achten. Zudem muss die Standsicherheit und Festigkeit von Stamm und Ästen gegeben sein: bei der Planung und regelmäßigen Prüfung muss eine sachkundige Person zurate gezogen werden.

Spielplatzgeräte – Planung, Kauf, Eigenbau, Aufstellung, Nutzung

Von der Idee, Außen- und Spielflächen kindgerecht und sicher zu gestalten, bis zur erfolgreichen Umsetzung der Idee sind viele einzelne Schritte umzusetzen. Notwendig ist die Einbindung des Sachkostenträgers. So sind u. a. Arbeitsgruppen zu bilden, Schülerinnen und Schüler in die Planungen einzubinden, Informationen zu beschaffen, Flächen zu planen, Genehmigungen einzuholen, Vorschriften und Gesetze zu beachten und sachkundige Arbeitskräfte einzubinden. Hilfreich ist hierbei die Einbindung einer Spielplatzprüferin bzw. eines Spielplatzprüfers.

Der Eigenbau bietet die Möglichkeit einer optimalen individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten. Grundsätzlich sollten beim Bau von selbst konstruierten Spielelementen die kindgerechte Dimension (Spielwert) und die sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt werden.