Funktionsgebäude ©Unfallkasse Sachsen
Funktionsgebäude©Unfallkasse Sachsen

Befinden sich Schulsportanlagen in größerem Abstand zur Schule oder Sporthalle, sind Funktionsgebäude erforderlich. Diese können dann Umkleiden und Sanitärbereiche inklusive Duschen für Sportlehrkräfte und für Schülerinnen und Schüler enthalten. Räume für Platzwarte zur Unterbringung der Haustechnik, der Pflegegeräte oder der Außensportgeräte sowie ein Erste-Hilfe-Raum sind empfehlenswert. Wenn die Sportanlagen auch durch Vereine genutzt werden, kommen oft Räume für Betreuerinnen und Betreuer und Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter sowie Sanitärräume für Zuschauerinnen und Zuschauer hinzu.

Bei der Ermittlung der Umkleide- und Sanitärkapazitäten sollte die mögliche Gleichzeitigkeit der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler beachtet werden. Der Zugang zum Funktionsgebäude und die Umkleiden und Sanitäreinrichtungen sind barrierefrei zu gestalten.

Die Lage von Funktionsgebäuden auf Sportanlagen sollte so gewählt werden, dass Spielfelder und sonstige Sportanlagen auf kurzem Weg erreichbar sind. Wenn Sportanlagen größere Tribünen oder Zuschaueranlagen haben, ist darauf zu achten, dass sich die Wege von Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern sowie auch Verkehrswege, die mit Fahrzeugen befahren werden, nicht kreuzen.

Umkleiden

Die Anforderungen an Umkleiden in Funktionsgebäuden sind dieselben wie in Sporthallen. Zu beachten ist, dass Umkleiden gegen Einblicke von außen zu schützen sind. Es sind ausreichende Hänge- und Ablagemöglichkeiten bereitzustellen, hierbei sollten auch Ablageflächen für Schultaschen eingeplant werden.

Sanitärräume

In Funktionsgebäuden sollten auch Toiletten vorhanden sein, die ohne das Betreten von Umkleideräumen genutzt werden können. Bei der Gestaltung gelten die Anforderungen für Sanitärräume in der Sporthalle.

Räume für Lehrkräfte, Übungsleiter/innen, Kampf- und Schiedsrichter/innen

Räume für Lehrkräfte, Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter sind meist mit Garderobenschränken sowie einem Sanitärbereich mit Toilette, Dusche und Waschstelle ausgestattet. Häufig dienen sie zugleich als Raum für Erste Hilfe, dann sind sie zu kennzeichnen und mit Erste-Hilfe-Material auszustatten.

Aussensport Geräteraum©Unfallkasse Sachsen
Außensportgeräteraum
Aussensport Geräteraum©Unfallkasse Sachsen

Für die Lagerung von Sportgeräten und -einrichtungen, wie z. B. Hürden, Bällen, Kugeln, Speerne aber auch Hochsprunglatten, Kleintoren sowie Hochsprungständern oder Pfosten, sollte es mindestens einen Außensportgeräteraum geben. Dieser Raum sollte die Unterbringung aller für den Sport im Freigelände vorhandenen Sportgeräte und -einrichtungen ermöglichen. Bei Fehlen eines Funktionsgebäudes können auch Fertigteilgaragen oder Container als Außensportgeräteraum dienen.

Um einen sicheren Betrieb und eine geordnete Lagerung der Sportgeräte zu gewährleisten, ist ein Gerätestellplan anzufertigen und gut sichtbar anzubringen. Die Leuchten in Außensportgeräteräumen sollen vor mechanischen Beschädigungen geschützt sein.

Beim Transport der Außensportgeräte sind immer auch Aspekte der Sicherheit zu beachten, wie:

  • Speere sollten in Speerwagen oder Speertaschen transportiert werden und gehören nicht ungeschützt in die Hände von Schülerinnen und Schüler
  • Der Transport von Bällen sollte in entsprechenden Ballnetzen oder Körben erfolgen
  • Zum Transport von Kugeln und Disken sollten geeignete Tragnetze oder Tragbeutel verwendet werden.
 
Technikraum

Räume für die Haustechnik sollten bei der Planung der Funktionsgebäude mitgedacht werden. Diese dürfen für Schülerinnen und Schüler sowie Unbefugte nicht zugänglich sein. Empfehlenswert ist ein Zugang von außen.

Raum für Pflegegeräte und Maschinen

Für die Unterbringung der erforderlichen Geräte und Maschinen zur Pflege der Anlage ist ein separater Raum erforderlich. Er ist so zu bemessen, dass alle Pflegegeräte und die Technik wie z. B. Rasentraktor, Laubbläser in diesem Raum geordnet untergebracht werden können. Dieser Raum sollte für Unbefugte nicht zugänglich und ausreichend belüftet sein.

Raum für die Platzverwaltung

Diese Räume sind meist mit Werkzeug- und Garderobenschränken, einem Schreibarbeitsplatz sowie einem Sanitärbereich mit Toilette und Waschstelle ausgestattet. Häufig dienen sie zugleich als Werkstatt für Kleinreparaturen.

Sanitärräume für Zuschauerinnen und Zuschauer

Besitzen die Sportanlagen auch Zuschaueranlagen, so ist bei der Aufstellung des Flächen- und Raumprogramms in Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden die erforderliche Anzahl von Sanitärräumen und Toiletten vorzusehen. Es wird empfohlen, für je 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer mindestens vier Toiletten, davon zwei barrierefrei vorzusehen, wobei jeder Toilettenraum einen Vorraum mit Waschbecken haben muss.

Weitere Räume

Im Funktionsgebäude können noch weitere Räume erforderlich sein, wie:

  • Schulungsräume
  • Kiosk und Kantine
  • Beratungs- oder Kommunikationsräume
  • Kraftsport- oder Gymnastikräume