Sanitärräume (Dusche/WC) müssen unmittelbar von den Umkleiden aus zu erreichen sein. Diese sind für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte getrennt vorzusehen.
Wasch- und Duschräume müssen mit Fußbodenbelägen ausgestattet sein, die bei Nässe ausreichend rutschhemmende Eigenschaften aufweisen.
Die Temperatur in Wasch- und Duschräumen darf während der Nutzung 24 °C nicht unterschreiten. In Toiletten darf die Raumtemperatur 21 °C nicht unterschreiten.
In Duschräumen sollte ein 8 bis 10facher Luftwechsel je Stunde erreicht werden.
Die Mindestbeleuchtungsstärke in Sanitärräumen beträgt 200 Lux.
Spiegel müssen aus Sicherheitsglas oder anderen bruchsicheren Materialien bestehen. Sie sind so zu befestigen, dass sie nicht werkzeuglos aus der Halterung gelöst werden können. Möglich ist es auch, sie vollflächig aufzukleben bzw. in den Fliesenspiegel zu integrieren.
Die Wassertemperatur ist an den Entnahmestellen in Wasch- und Duschräumen auf 38 °C zu begrenzen.
Für jeden Duschplatz muss eine Mindestgrundfläche von 1,0 m² vorgesehen werden. Der Bewegungsraum vor Waschbecken sollte mindestens 0,6 m tief und 0,8 m breit sein. Bei einer barrierefreien Gestaltung sind die Bewegungsflächen von 1,5 m zu 1,5 m bei Wasch- und Duschplätzen zu berücksichtigen.
Kanten von gefliesten Wandflächen sind mit gerundeten Eckschienen auszustatten.
Ablagefächer bzw. Handtuchhalter mit abgeschirmten Haken sind spritzwassergeschützt anzuordnen.