Klettergerüst mit Kletterwand und Leiter ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SG Grundlagen und Begriffsbestimmungen

Informationen

Schülerinnen und Schüler sollen im Spiel auch mit angemessenen Risiken umgehen lernen, um somit Risikokompetenzen für ihr späteres Leben zu erwerben. Hierbei können Verletzungen wie z. B. Prellungen, Quetschungen oder selten auch ein gebrochener Arm toleriert werden, wenn Kinder und Jugendliche sich an Grenzsituationen wagen, um u. a. Kompetenz und Selbstwertgefühl zu steigern. Spielplatzgeräte sollten daher so ausgewählt werden, dass sie für die beabsichtigte Nutzergruppe auch einen ansprechenden Spielwert entfalten.

Von Spielplatzgeräten dürfen keine Gefährdungen ausgehen, die Nutzer nicht erkennen können. Zur Vermeidung von Gefährdungen bei Bau, Aufstellungen, Wartung und Prüfung von Spielplatzgeräten sind die Anforderungen der Norm DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" zu beachten.

3D Gerüst mit Rutsche und Maßen©Unfallkasse NRW | DGUV

Spielplatzgeräte sind Geräte und Bauten an oder mit denen sich Kinder und Jugendliche drinnen bzw. draußen nach eigenen, jederzeit veränderbaren Regeln oder Spielmotivationen betätigen können.Dies bedeutet, dass z. B. auch bespielbare Kunstwerke die normativen Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen.

Spielplatzgeräte werden nach „leicht zugänglich“ und „nicht leicht zugänglich" unterschieden. Aus dieser Differenzierung ergeben sich deutliche Unterschiede bei der Gerätekonstruktion, insbesondere bei den Anforderungen an Absturzsicherungen und Zugängen.

Leicht zugängliche Geräte sind für Kinder unter 3 Jahren konzipert und bieten Schülerinnen und Schülern keinen angemessenen Spielwert. Wird das Schulgelände auch als öffentlicher Spielplatz genutzt ist die Verkehrsicherungspflicht zu beachten. Eine erschwerte Zugänglichkeit für jüngere Kinder erreicht man z. B. mittels Leiter mit einer Einstiegssprosse in über 40 cm Höhe.

Unabhängig von den Sicherheitsanforderungen ist zu bedenken, dass die Interessen und Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern nie wirklich sinnvoll in einem Spielplatzgerät zu verwirklichen sind. Deshalb sollten bei der Planung und Beschaffung die unterschiedlichen Altersgruppen berücksichtigt werden.

Räume

Werden Spiel- und Klettergeräte aufgestellt, sind ausreichend bemessene Räume vorzusehen. Zu unterscheiden sind folgende Räume:

Grafik über Fallraum einer Rutsche©Unfallkasse NRW | DGUV
  • Geräteraum
    als Raum, den ein Gerät nach seiner Aufstellung einnimmt
  • Freiraum
    als Raum in, auf oder um ein Gerät, der von einem Benutzer des Gerätes während einer Bewegung, die durch das Gerät verursacht wird, eingenommen werden kann
  • Fallraum
    als Raum in, auf oder um ein Gerät herum, der bei einem Sturz von einem erhöhten Teil des Gerätes von einem Benutzer durchquert werden kann.
  • Mindestraum
    als erforderliches Raummaß bei der Aufstellung von Geräten. Der Mindestraum ist die Summe von Geräte-, Frei- und Fallraum und ist für eine sichere Nutzung eines Gerätes notwendig.

Fallhöhe

Die Fallhöhe ist entscheidend für die Anforderungen an den Untergrund des Spielplatzgerätes. Die Norm definiert hierzu nutzungs- und gerätespezifische freie Fallhöhen, die teilweise von den „umgangssprachlichen“ Vorstellungen einer Fallhöhe abweichen.

Die freie Fallhöhe wird definiert als der Abstand der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur darunterliegenden Aufprallfläche. Bei einem Podest ist dies z. B. die Höhe der Podestfläche (Standfläche).

Bei sitzender Nutzung ist die freie Fallhöhe der Abstand der Sitzfläche zur Aufprallfläche. Wird der Körper nur mit den Händen gehalten, z. B. beim Reck, wird die Fallhöhe von der Greiffläche zur Fläche darunter errechnet. Bei einer kletternden Nutzung mit Unterstützung der Füße und Beine, z. B. Klettertaue, Rutschstangen beträgt die freie Fallhöhe die maximale Greifhöhe minus ein Meter.

Bei der Bestimmung der freien Fallhöhe müssen alle zugänglichen Flächen der Spielgeräte mit einbezogen werden. Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten.

Beispiele zur Bestimmung der freien Fallhöhe sind: