Schild mit Verhaltensregeln für den Spielplatz ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Schild mit Verhaltensregeln für den Spielplatz©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Ein vielfältiges attraktives Spiel- und Kletterangebot auf dem Schulgelände unterstützt die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Nutzer. Bei der Planung und Gestaltung von Spielplätzen auf dem Schulgelände sind folgende Aspekte und Überlegungen zu berücksichtigen:

  • Spielflächen sind so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind
  • zum Spielen ausgewiesene Flächen müssen wirksam, z. B. durch dichte Hecken oder Zäune, gegen Straßen, Gleise, tiefe Wasserläufe und ähnlichen Gefahrenquellen eingefriedet sein
  • die Zu- und Ausgänge zu den Spielflächen sollten abseits vom Durchgangsverkehr liegen
  • die Eingänge und Ausgänge sind so zu sichern, dass den Kindern das Verlassen des Platzes bewusst wird
  • alle Spielplatzgeräte sowie baulichen Anlagen, die im Spiel einbezogen werden, müssen den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen und Normen entsprechen
  • Spielplatzgeräte, Spielflächen und Pflanzen sind regelmäßig zu pflegen und zu warten. Bei intensiver Nutzung können sich ggf. kürzere Prüf- und Wartungsintervalle ergeben
  • Giftpflanzen dürfen nicht gepflanzt werden oder vorhanden sein
  • sollten auf Freiflächen Ballspielbereiche eingerichtet sein, sind diese mit Schutzgittern von mindestens 4 m Höhe gegen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke abzuschirmen
  • bei der Nutzung des Spielplatzes außerhalb der Schulzeiten sind die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht zu beachten