Türen und Fluchtwege

BI Türen und Fluchtwege

Naturwissenschaftliche Fachräume sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Dieses ist z. B. durch Türen mit feststehendem Außenknauf und Innenklinke erfüllt.

Sofern im Fachraum Biologie mit erhöhter Brandgefahr zu rechnen ist, müssen mindestens zwei günstig und möglichst weit auseinandergelegene Ausgänge vorhanden sein. Eine erhöhte Brandgefahr ist z. B. gegeben, wenn in diesen Räumen entzündbare Flüssigkeiten vorhanden sind oder eine Gasversorgung installiert ist. Die Türen müssen jederzeit von innen ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein und in Fluchtrichtung aufschlagen.

Der zweite Fluchtweg darf über einen benachbarten Raum führen, z. B. Sammlungs- oder Unterrichtsraum, wenn von diesem Raum ein Rettungsweg unmittelbar erreichbar ist. Gefährdungen entlang des Fluchtweges im Sammlungsraum sind zu vermeiden, z. B. bruchsichere Verglasung an Vitrinenschränken.

Ein gekennzeichneter Fluchtweg©Unfallkasse NRW | DGUV

Im Erdgeschoss ist im Ausnahmefall auch ein als Notausstieg gekennzeichnetes Fenster mit einer lichten Öffnung von mindestens 0,90 m x 1,20 m und einer Aufstiegshilfe zulässig, wobei die Brüstungshöhe max. 1,20 m betragen darf. Notausstiege sind nicht barrierefrei. Ein stufenloser Ausgang sollte einem Notausstiegsfenster vorgezogen werden.

Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Vorhandene Sonnenschutz- oder Verdunklungseinrichtungen dürfen den Notausgang oder Notausstieg nicht versperren.

Flucht- und Rettungspläne sind auszuhängen.

Schülerinnen und Schüler dürfen durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden. Dies wird erreicht, wenn z. B. die Türen zurückversetzt in Nischen angeordnet sind. Eine nach außen aufschlagende Tür darf in der Endstellung maximal 20 cm in den Fluchtweg hineinragen. Die erforderliche nutzbare Breite der Flure darf durch offen stehende Türen nicht eingeengt werden.