Geräteraumtore dürfen in keiner Stellung in die Halle hineinragen und müssen beim Schulsport geschlossen sein.
Schwing-, Kipp-, Sektional- oder Segmenttore von Geräteräumen dürfen nicht von selbst zurücklaufen können und müssen gegen Herabfallen gesichert sein. Außerdem müssen sie im geschlossenen Zustand sicher arretieren.
Zur Vermeidung von Fußverletzungen muss die Unterkante des Tores mindestens bis zu einer Höhe von 8 cm elastisch ausgebildet sein.
Die baulichen Anforderungen an Wände gelten sinngemäß auch für die Geräteraumtore, deshalb sind diese mit Muschelgriffen auszustatten.
Geräteraumtore müssen eine lichte Durchgangshöhe von 2,2 m haben.
Freiliegende Enden von Führungsschienen für Geräteraumtore dürfen nicht scharfkantig sein. Mechanische Antriebe und sonstige bewegliche Teile müssen vollständig verkleidet/eingehaust werden.
Um eine leichte Bedienbarkeit zu erreichen, sollte das Gewicht des Tores entsprechend gering gehalten werden.