Tischtrampoline sind Großtrampoline mit einer Absprungfläche von ca. 1,80 m x 4,30 m. Das Springen auf dem Trampolin macht Spaß und die positive Wirkung auf Koordination und Körpergefühl ist bekannt. Deshalb werden Trampoline, wenn vorhanden, gerne in den Schulsport integriert. Auch bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit einem Förderschwerpunkt werden sie teilweise zu therapeutischen Zwecken genutzt.
Als Turn- und Sportgerät müssen Trampoline regelmäßig kontrolliert, geprüft und gewartet werden. Vor jeder Nutzung müssen eine Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel und eine Funktionsprüfung erfolgen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Lagerung sowie den sicheren Auf- und Abbau der Trampoline zu legen.
Unerlässlich ist die regelmäßig wiederkehrende, mindestens einmal jährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Bis zu ihrer Beseitigung ist das betreffende Gerät der Nutzung zu entziehen. Nur die Kennzeichnung „Gerät defekt“ reicht nicht aus, um eine missbräuchliche Nutzung auszuschließen.
Beim Springen auf dem Trampolin können hohe Sprunghöhen erreicht werden. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Lehrkräfte und Aufsicht führendes Personal über besondere Kenntnisse zur Handhabung und zur Unterrichtsorganisation verfügen. Länderspezifische Regelungen sind dabei zu beachten.
Lagerung und Aufbau
Ein Trampolin ist ein attraktives Sportgerät und lädt zum Benutzen ein. Deshalb ist es im Geräteraum immer zusammengeklappt zu lagern. Der entsprechende Platz muss dafür vorhanden sein.
Außerdem ist die Gebrauchsanleitung mit Hinweisen zum Auf- und Abbau, zu Transport und Lagerung, zum Platzbedarf des Gerätes sowie mit Angaben zur Wartung an einem für Nutzer und Prüfer bekannten Ort aufzubewahren.
Tipps zum sicheren Aufbau
- Gerät zum Übungsort fahren.
- Gerät kippen.
- Fußteile aufklappen und auseinanderziehen. Kette aushängen, nach dem Durchziehen des Ständers Kette wieder einhängen.
- Loses Fußteil festhalten und Rollständer nacheinander hochziehen.
- Seitenteile aufklappen.
- Querstreben an Seitenteilen befestigen.
Die Schülerinnen oder Schüler können unter Anleitung der Lehrkraft am Auf- und Abbau beteiligt werden. Dabei sind die speziellen Aufbauanleitungen zu beachten! Die Kontrolle des fachgerechten Aufbaus und der entsprechenden Sicherungs-maßnahmen, wie Fallbereiche und Platzbedarf, obliegt der Lehrkraft. Außerdem hat die Lehrkraft bei ihrer Unterrichtsplanung noch weitere Sicherheitsregeln zu beachten.
Kurzcheck zur technischen Sicherheit vor dem Einsatz
Werden die Trampoline im Schulsport genutzt, müssen die Aufsicht führenden Personen den ordnungsgemäßen Zustand vor jedem Einsatz prüfen:
- Jedes Sprungtuch muss sowohl über eine Mitten- und Außenmarkierung als auch eine umlaufende Markierung verfügen.
- Die Abdeckung muss sicher am Rahmen befestigt sein und eine andere Farbe als das Sprungtuch aufweisen.
- Der Abstand zwischen zwei Gurten darf 16 mm nicht überschreiten und ein Warnetikett muss auf Scher- und Quetschstellen hinweisen.
- Der Gleitschutz darf nicht beschädigt sein.
- Die Hinweise der Gebrauchsanleitung zum Auf- und Abbau sind zu berücksichtigen.
Nutzung für therapeutische Zwecke
Bei der Nutzung für therapeutische Zwecke ist darauf zu achten, dass das Gerät nicht frei zugänglich ist. Bei der Nutzung sollte sich die betreuende Person mit auf dem Trampolin befinden. Je nach Standort des Gerätes sind die Wände ggf. abzupolstern.